Landwirtschaft - Nach dem Hochwasser
Bringen Sie sich nicht in Gefahr
Beachten Sie die Hinweise von Fachleuten. Erst wenn eine Einsturzgefahr des Hauses ausgeschlossen werden kann, erlauben die Behörden das Betreten eines zuvor überfluteten Hauses. Der örtliche Versorger weiß, ob eine Gefahr durch Strom oder Gas besteht. Elektroverteilerkästen und Heizungsanlagen sind durch zugelassene Fachbetriebe zu überprüfen. Zur Vermeidung des Kontakts mit verunreinigtem Wasser sollten stets Schutzhandschuhe getragen werden.
Dokumentieren Sie die Schäden
Für Ihre Versicherung sollten Sie – bevor Sie die Schäden beseitigen – eine Liste der geschädigten Gegenstände anlegen und die Schäden mit Fotos oder Videos dokumentieren. Mit der Versicherung direkt in Verbindung zu treten, erleichtert ein abgestimmtes Vorgehen.
Informieren Sie bei Ölschäden die Feuerwehr
Da Öl auf der Wasseroberfläche schwimmt und sich an sowie in Wänden absetzt, sollte es vor dem Auspumpen von der Feuerwehr oder einer Spezialfirma gebunden werden.
Pumpen Sie das Wasser ab und entfernen Sie den Schlamm
Falls das Wasser nicht selbstständig abfließt, können Sie mit dem Abpumpen beginnen, sobald der Wasserstand außerhalb des Gebäudes niedriger ist als innen. Schlamm sollte entfernt werden, bevor er trocknet. Fließt das Wasser ab, können Sie den Schlamm mit einem Schlauch abspritzen.
Prüfen Sie die Schäden auf Ihren Feldern und im Forst
Wenn Ihre land- und forstwirtschaftlichen Nutzflächen von Hochwasser betroffen waren, gilt es zu überprüfen, welche Schäden die Kulturen genommen haben. Dabei ist je nach Art und Verwendung des Aufwuchses zu überprüfen, ob eine Verwertung nach der Überschwemmung noch möglich ist.
Wenn Ihre land- oder forstwirtschaftlichen Nutzflächen mit einer Ölschicht verunreinigt sind oder durch verunreinigtes Wasser mit Schadstoffen oder Keimen belastet wurden, kontaktieren sie bitte die Feuerwehr, die Kreisverwaltungsbehörde oder das zuständige Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten. Von der Nutzung von überschwemmtem erntereifem Getreide wird abgeraten, da dieses durch Verschmutzung geschädigt sein und es zu einer Verpilzung kommen kann.
Weitere Informationen zum Umgang mit Hochwasserschäden auf landwirtschaftlich genutzten Flächen finden Sie auf der Internetseite der Bayerischen Landesanstalt für Landwirtschaft sowie in der Broschüre „Nach dem Hochwasser – Maßnahmen in der Landwirtschaft“ des Hochwasserrisikomanagements Baden-Württemberg.