Hochwasser.Info.Bayern

Bürger - Vor dem Hochwasser

Versicherungsmakler mit Schutzschirm über einem Auto, einer Familie und einem Haus

Informations-SymbolInformieren Sie sich

Nicht in überschwemmungsgefährdeten Gebieten zu bauen, ist der wirksamste Schutz gegen Hochwasser. Daher sind Bauvorhaben in vorläufig gesicherten oder festgesetzten Überschwemmungsgebieten verboten.

Hochwassergefahren gehen meist von Fließgewässern aber auch von Starkregen und hohen Grundwasserständen aus. Im UmweltAtlas Bayern werden die amtlichen Überschwemmungsgebiete dargestellt und Hinweise zu wassersensiblen Bereichen sowie  hohen Grundwasserständen gegeben. Im folgenden Kartendienst können Sie sich mit Hilfe der Standortauskunft darüber informieren, in welchen Gebieten mit sogenannten Wassergefahren gerechnet werden muss.
Aktivieren Sie hierzu die Standortauskunft (über das Standortsymbol neben der Suche). Geben Sie im Suchfeld eine Adresse ein oder wählen Sie in der Karte einen Ort aus und erstellen Sie die Auskunft als PDF-Datei.

Die in der Karte eingefärbten Flächen haben folgende Bedeutung:

  • dunkelblau (HQhäufig): Flächen, die vergleichsweise häufig überschwemmt sein können, etwa einmal alle fünf bis 20 Jahre
  • mittelblau (HQ100): Flächen, die statistisch gesehen einmal in 100 Jahren oder häufiger überschwemmt werden
  • hellblau (HQextrem): Flächen, die statistisch gesehen deutlich seltener als ein HQ100 auftreten. Hierfür wird in der Regel der 1,5-fache Abfluss eines hundertjährlichen Hochwassers angesetzt. Dieses Szenario liefert auch Hinweise darauf, welche Gebiete beim Überschreiten des Schutzniveaus von bestehenden Hochwasserschutzanlagen überflutet sein können.

Informations-SymbolVersichern Sie sich

Auch wenn auf den ersten Blick keine unmittelbare Gefahr zu drohen scheint, weil Ihr Zuhause zum Beispiel weit entfernt von Überschwemmungsgebieten oder Flüssen liegt, gilt: Vorsorge ist besser als Nachsorge. Denn Hochwassergefahr durch Starkregen, Rückstau im Kanalnetz oder hohes Grundwasser besteht fast überall.

Viele Immobilienbesitzer haben bereits Gebäudeversicherungen und Hausratversicherungen abgeschlossen. Oftmals beinhalten diese Versicherungen jedoch keinen ausreichenden Schutz gegen Schäden durch die zunehmenden Naturgefahren. Ein umfassender Schutz beinhaltet neben einer Absicherung gegen Sturm und Hagel unbedingt auch eine Elementarschadenversicherung. Nur diese deckt weitere Gefahren wie etwa Überschwemmungen nach Starkregen ab. Aktuelle Angebote sollten Sie bei den Versicherungen einholen, da sich die Möglichkeiten eines Versicherungsschutzes in den letzten Jahren verbessert haben. Gerade vor dem Hintergrund der Erklärung der Bayerischen Staatsregierung, ab dem 1. Juli 2019 keine Soforthilfen mehr zu gewähren, ist eine Absicherung gegen die finanziellen Folgen von Elementarschäden essenziell. Versicherungen bezahlen im Schadensfall in der Regel deutlich mehr, als es über staatliche Hilfen möglich wäre.

Information und Beratung zur Elementarschadenversicherung erhalten Sie bei den Verbraucherzentralen in Bayern und den Versicherern.

Informations-SymbolSchützen Sie Haus oder Wohnung

Hochwassergefahren kann man ausweichen, indem man nicht in überschwemmungsgefährdeten Gebieten baut. Ob das der Fall ist, verrät Ihnen der UmweltAtlas Bayern im Themenbereich Naturgefahren.

Im UmweltAtlas Bayern erkennen Sie zudem, ob am Standort hoch anstehendes Grundwasser zu erwarten ist.

Da es immer aufwendiger und teurer ist, Gebäude später nachzurüsten, sollten bei einem Neubau von vornherein notwendige Schutzmaßnahmen mitbedacht werden.

Ausführliche Informationen zum hochwasserangepassten Bauen finden Sie unter „Architekten und Hauseigentümer“. Wertvolle Hinweise und Informationen rund um den Objektschutz und die bauliche Vorsorge bietet auch die Hochwasserschutzfibel des Bundesbauministeriums.

Informations-SymbolBereiten Sie sich auf den Ernstfall vor

Wasserflaschen, Konserven, Mobiltelefon, VerbandskastenWenn der Hochwasserfall eintritt, bleibt meist wenig Zeit zum Handeln. Eine weitsichtige Planung kann Leben retten. Das gilt gerade für Haushalte in hochwassergefährdeten Gebieten. Stellen Sie deshalb frühzeitig einen persönlichen Notfallplan auf, aus dem hervorgeht, was zu tun ist und wer welche Aufgaben übernimmt. Bereiten Sie zudem ein Notfallpaket vor. Dies hilft Ihnen, wenn die Versorgung mit Strom, Trinkwasser oder Lebensmitteln bei Hochwasser unterbrochen ist.

Was in ein Notfallpaket gehört, finden Sie in der Checkliste des Bayerischen Landesamtes für Umwelt.

Informationswegweiser

Wo kann Flusshochwasser überhaupt auftreten?

Welche Flächen könnten bei Hochwasser betroffen sein? Der UmweltAtlas Bayern bietet im Themenbereich Naturgefahren Informationen zu Hochwassergefahren, Hochwasserrisiken und zu vorläufig gesicherten und amtlich festgesetzten Überschwemmungsgebiete.

Wie hoch steht das Wasser aktuell? Wo drohen derzeit und demnächst Ausuferungen? Gibt es Warnungen?

Hochwassernachrichtendienst Bayern: Technische und bauliche Maßnahmen bieten keinen 100-prozentigen Schutz vor Hochwasser. Sie können nicht verhindern, dass immer wieder Bürger von Überschwemmungen betroffen sind. Gehen diese Gefahren von Flüssen aus, so warnt in Bayern der Hochwassernachrichtendienst (HND). Das Internet-Angebot des HND bietet dabei aktuelle Lageberichte, Warnungen, Melde-Pegel und Niederschläge in Bayern.

Umweltinfo-App des Bayerischen Umweltministeriums

Einmal einstellen – immer aktuell gewarnt oder informiert sein! Mit dieser App warnt das Bayerische Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz Bayerns Bürger, wenn Natur- oder Umweltgefahren in Form von Hochwasser, Unwetter, Lawinen oder Überschreitung der Ozon-Grenzwerte eintreten. zur App für Android und iOS.

Meine Pegel-App

Meine Pegel informiert sie über 2.000 Pegelstände in ganz Deutschland. Über Push-Nachrichten und selbstausgewählte Favoriten können Sie sich individualisiert über Pegelstände in Ihrer Region auf dem Laufenden halten. zur App für Android, iOS und Windows

Das sagt das Gesetz zur Hochwasservorsorge

„Jeder Person, die durch Hochwasser betroffen sein kann, ist im Rahmen des ihr Möglichen und Zumutbaren verpflichtet, geeignete Vorsorgemaßnahmen zum Schutz vor nachteiligen Hochwasserfolgen und zur Schadenminderung zu treffen, insbesondere die Nutzung von Grundstücken den möglichen nachteiligen Folgen für Mensch, Umwelt oder Sachwerte durch Hochwasser anzupassen.“

(Quelle: Wasserhaushaltsgesetz §5, Absatz 2)

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