Architekten und Hausbesitzer - Vor dem Hochwasser
Informieren Sie sich vor dem Grundstückskauf
Nicht in überschwemmungsgefährdeten Gebieten zu bauen, ist der wirksamste Schutz gegen Hochwasser. Das Wasserhaushaltsgesetz schreibt deshalb ein Bauverbot innerhalb dieser Gebiete vor.
Hochwassergefahren gehen meist von Fließgewässern aber auch von Starkregen und hohen Grundwasserständen aus. Im UmweltAtlas Bayern werden die amtlichen Überschwemmungsgebiete dargestellt und Hinweise zu wassersensiblen Bereichen sowie hohen Grundwasserständen gegeben. Im folgenden Kartendienst können Sie sich mit Hilfe der Standortauskunft darüber informieren, in welchen Gebieten mit sogenannten Wassergefahren gerechnet werden muss.
Aktivieren Sie hierzu die Standortauskunft (über das Standortsymbol neben der Suche). Geben Sie im Suchfeld eine Adresse ein oder wählen Sie in der Karte einen Ort aus und erstellen Sie die Auskunft als PDF-Datei.
Die in der Karte eingefärbten Flächen haben folgende Bedeutung:
- dunkelblau (HQhäufig): Flächen, die vergleichsweise häufig überschwemmt sein können, etwa einmal alle fünf bis 20 Jahre
- mittelblau (HQ100): Flächen, die statistisch gesehen einmal in 100 Jahren oder häufiger überschwemmt werden
- hellblau (HQextrem): Flächen, die statistisch gesehen deutlich seltener als ein HQ100 auftreten. Hierfür wird in der Regel der 1,5-fache Abfluss eines hundertjährlichen Hochwassers angesetzt. Dieses Szenario liefert auch Hinweise darauf, welche Gebiete beim Überschreiten des Schutzniveaus von bestehenden Hochwasserschutzanlagen überflutet sein können.
Bauen Sie hochwasserangepasst
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Grundsätzlich gibt es drei Strategien, um Hochwasserrisiken in der Bauplanung zu berücksichtigen:
- Ausweichen: Bauen in hochwassergefährdeten Gebieten ist riskant. Architekten und Bauherren können das Risiko minimieren, indem sie solche Gebiete meiden. Falls das nicht möglich ist, sollten hochwertige Gebäudeteile höher positioniert werden. Dies kann zum Beispiel durch den Verzicht auf einen Keller oder durch ein „Ausweichen nach oben“ erfolgen (Stelzen, erhöhte Lichtschächte, erhöhter Erdgeschossfußboden).
- Widerstehen: Mit baulichen Maßnahmen kann das Eindringen von Wasser verhindert werden. Mobile Schutzsysteme vor Türen und Fenstern, Abdichtungen von Hausanschlüssen und andere Maßnahmen leisten dazu einen Beitrag. Eine Rückstausicherung schützt vor dem Rückfluss von Wasser aus der Kanalisation und eine weiße oder schwarze Wanne darüber hinaus vor dem Eindringen von Grundwasser in den Keller. Beachten Sie, dass das Gesamtsystem dicht sein muss. Gibt es nur eine einzige Schwachstelle, sind alle anderen Maßnahmen wirkungslos.
- Anpassen und Nachgeben: Sind die optimalen baulichen Maßnahmen nicht wirtschaftlich, sollte die Gebäudenutzung an die Hochwassergefahr angepasst werden. Unter Umständen ist das Nachgeben gegenüber dem eindringenden Wasser weniger schadensträchtig als der Versuch, das Eindringen zu verhindern. In diesem Fall werden Wohnräume in obere Etagen verlegt, ebenso Heizungsanlagen, Strom- und Wasserversorgung. Beim Bau setzen Architekten und Hauseigentümer auf wasserbeständige Baustoffe, verzichten bei Neubauten in Überschwemmungsgebieten auf den Öltank und vermeiden es, giftige Stoffe im Keller zu lagern.
Wie ein Öltank gesichert wird, beschreibt das Faltblatt „Sichere Heizöllagerung in Überschwemmungsgebieten“. Alle weiteren baulichen Möglichkeiten sowie die Hochwasserbeständigkeit von verschiedenen Baustoffen sind ausführlich in der Hochwasserschutzfibel des Bundesbauministeriums beschrieben.
Die Videoreihe „Baulicher Bevölkerungsschutz für alle Wetterlagen“ des Bundesamtes für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe gibt wertvolle Tipps für Hauseigentümer und Architekten zu vielen Fragen des baulichen Hochwasserschutzes:
Rüsten Sie ältere Häuser nach
Wurde ein Haus nicht hochwasserangepasst gebaut, kann und sollte es nachgerüstet werden. Der Einbau von wasserdichten Fenstern oder einer Rückstausicherung ist relativ einfach. Aufwendiger ist dagegen eine sorgfältig geplante Abdichtung des Kellers. Ansonsten gilt wie beim Neubau: Wenig hochwasserbeständige Gegenstände und Wohnräume sollten in die oberen Etagen verlegt und möglichst hochwasserbeständige Baustoffe eingesetzt werden. Eine Sicherung des Öltanks ist seit 2017 für Überschwemmungsgebiete verpflichtend.
Versichern Sie Ihr Eigentum
Keine noch so gute Vorsorge bietet 100-prozentigen Hochwasserschutz. Daher sollten Sie Ihre Immobilie und Ihren Hausrat versichern und den bestehenden Versicherungsschutz regelmäßig überprüfen. Dabei ist auf die Aktualität der Angebote zu achten, da sich die Möglichkeiten des Versicherungsschutzes in den letzten Jahren verbessert haben.
Information und Beratung zur Elementarschadenversicherung erhalten Sie bei den Verbraucherzentralen in Bayern und den Versicherern.
Bereiten Sie sich auf den Ernstfall vor
Sprechen Sie mit Ihren Nachbarn, wer welche Aufgaben im Hochwasserfall übernimmt. Da Sandsäcke, Pumpen oder Schläuche im Hochwasserfall nicht mehr gekauft werden können, sollten sie rechtzeitig angeschafft werden. Machen Sie sich zudem Gedanken über ein Notgepäck und die Sicherung wichtiger Dokumente im Falle einer notwendigen Evakuierung.
Was in ein Notfallpaket gehört, finden Sie in der Checkliste des Bayerischen Landesamtes für Umwelt.