Vorbeugender Hochwasserschutz hat zum Ziel, möglichst viel Wasser in der Fläche zurückzuhalten und den Bodenabtrag in Hanglagen zu bremsen. Mit dem Anbau von Zwischenfrüchten, einer Bewirtschaftung quer zum Hang oder mit Ackerrand- und Grünstreifen kann die Landwirtschaft einen wichtigen Beitrag leisten. Gleichzeitig dienen die Maßnahmen auch den wasserwirtschaftlichen Zielen.
Sie können im Rahmen des Bayerischen Kulturlandschaftsprogramms (KULAP) und des Bayerischen Vertragsnaturschutzprogramms (VNP) umgesetzt werden. KULAP fördert beispielsweise den Wasserrückhalt in der Fläche über extensive Grünlandnutzung, Gewässer- und Erosionsschutzstreifen, Mulchsaaten sowie Streifen- und Direktsaatverfahren bei Reihenkulturen. Über VNP kann vor allem die extensive Grünlandnutzung von Gewässerrandstreifen gefördert werden.
Landwirte, die freiwillig Maßnahmen umsetzen und dadurch mehr Aufwand haben oder weniger ernten, erhalten über das KULAP oder das VNP einen finanziellen Ausgleich. Die vielfältigen Kombinationsmöglichkeiten sorgen dafür, dass maßgeschneiderte Lösungen ermöglicht werden können.
Wälder und ihre Böden beeinflussen wie gut Wasser versickert oder abfließen kann. Gerade bei kleinräumigen Niederschlagsereignissen kann dies zu einer Dämpfung der Hochwasserspitze beitragen. Zudem tragen Wälder zur Stabilisierung von Hängen bei und verhindern dort Bodenerosion.
Für den Erhalt des Waldes wird die Wiederaufforstung im Sinne der Pflanzung und Saat von standortheimischen Baumarten sowie die Pflege von Beständen gefördert. Die Wahl der richtigen Baumart ist dabei entscheidend: So haben beispielsweise Pappeln oder Eschen eine hohe Überflutungstoleranz und sind für hochwassergefährdete Bereiche besonders geeignet. Die jeweiligen Förderhöchstsätze orientieren sich unter anderem an den örtlichen Gegebenheiten und der Art der Pflanzung.
Antragsberechtigt sind Besitzer land- und forstwirtschaftlicher Flächen.
Im Sinne des Hochwasserschutzes werden sowohl der Neubau als auch der Ausbau forstlicher Infrastruktur finanziell unterstützt. Dies umfasst zum Beispiel den Bau von Einrichtungen zum Hochwasserrückhalt an Forstwegen.
Um die Infrastruktur langfristig zu erhalten, ist die Grundinstandsetzung ebenfalls ein Bestandteil der Förderung.
Im Rahmen der Ländlichen Entwicklung werden Dörfer und ländlich strukturierte Gemeinden nachhaltig erhalten und fortentwickelt. Die Dorferneuerung baut dabei auf eine aktive Mitwirkung der Bürgerinnen und Bürger, um Entwicklungsziele festzulegen und Vorhaben umzusetzen. Dabei können in Dorfgebieten auch effektive Maßnahmen zum Hochwasserschutz unterstützt und gefördert werden.
Im Wesentlichen sind dies Maßnahmen zur Verringerung von Hochwassergefahren im Ortsbereich sowie die Renaturierung und naturnahe Gestaltung von Fließgewässern und Dorfweihern.
Die Flurneuordnung ist mit ihren Möglichkeiten des Flächenmanagements und der Infrastrukturverbesserung ein wichtiges Instrument zur Weiterentwicklung des ländlichen Raumes. In Zusammenarbeit mit der Wasserwirtschaftsverwaltung bietet sich auch ein ganzheitlicher Ansatz der Gewässerentwicklung an, welcher den vorbeugenden Hochwasserschutz umfasst: