Hochwasser.Info.Bayern

Förderung

Die Land- und Forstwirtschaft kann mit einer angepassten Landnutzung dazu beitragen, Schäden für sich selbst und auch für andere durch Flusshochwasser und Starkregen zu vermindern sowie Wasser für Trockenphasen in der Landschaft zurückhalten. Denn gut zu wissen: Viele Maßnahmen im Bereich Boden- und Wasserschutz sowie in der ländlichen Entwicklung dienen gleichzeitig dem Hochwasserschutz und halten Wasser in der Fläche.
Der Freistaat unterstützt die Land- und Forstwirte sowie ländlich geprägte Gemeinden dabei mit zahlreichen Förderprogrammen.

Informations-SymbolAgrarumweltmaßnahmen / Kulturlandschaftsprogramm

Auf einer Ackerfläche mit Mulchsaat und hangparalleler Bewirtschaftung ist nach einem Starkregenereignis keine Erosion zu erkennen.Vorbeugender Hochwasserschutz hat zum Ziel, möglichst viel Wasser in der Fläche zurückzuhalten und den Bodenabtrag in Hanglagen zu bremsen. Mit dem Anbau von Zwischenfrüchten, einer Bewirtschaftung quer zum Hang oder mit Ackerrand- und Grünstreifen kann die Landwirtschaft einen wichtigen Beitrag leisten. Gleichzeitig dienen die Maßnahmen auch den wasserwirtschaftlichen Zielen.

Sie können im Rahmen des Bayerischen Kulturlandschaftsprogramms (KULAP) und des Bayerischen Vertragsnaturschutzprogramms (VNP) umgesetzt werden. KULAP fördert beispielsweise den Wasserrückhalt in der Fläche über extensive Grünlandnutzung, Gewässer- und Erosionsschutzstreifen, Mulchsaaten sowie Streifen- und Direktsaatverfahren bei Reihenkulturen. Über VNP kann vor allem die extensive Grünlandnutzung von Gewässerrandstreifen gefördert werden.

Landwirte, die freiwillig Maßnahmen umsetzen und dadurch mehr Aufwand haben oder weniger ernten, erhalten über das KULAP oder das VNP einen finanziellen Ausgleich. Die vielfältigen Kombinationsmöglichkeiten sorgen dafür, dass maßgeschneiderte Lösungen ermöglicht werden können.

Informations-SymbolWaldbewirtschaftung

Es ist ein Bach, welcher Hochwasser führt, durch ein Waldstück zu erkennen.Wälder und ihre Böden beeinflussen wie gut Wasser versickert oder abfließen kann. Gerade bei kleinräumigen Niederschlagsereignissen kann dies zu einer Dämpfung der Hochwasserspitze beitragen. Zudem tragen Wälder zur Stabilisierung von Hängen bei und verhindern dort Bodenerosion. Für den Erhalt des Waldes wird die Wiederaufforstung im Sinne der Pflanzung und Saat von standortheimischen Baumarten sowie die Pflege von Beständen gefördert. Die Wahl der richtigen Baumart ist dabei entscheidend: So haben beispielsweise Pappeln oder Eschen eine hohe Überflutungstoleranz und sind für hochwassergefährdete Bereiche besonders geeignet. Die jeweiligen Förderhöchstsätze orientieren sich unter anderem an den örtlichen Gegebenheiten und der Art der Pflanzung. Antragsberechtigt sind Besitzer land- und forstwirtschaftlicher Flächen.

Informations-SymbolWalderschließung

Ein Forstweg führt durch einen herbstlichen Laubwald.Im Sinne des Hochwasserschutzes werden sowohl der Neubau als auch der Ausbau forstlicher Infrastruktur finanziell unterstützt. Dies umfasst zum Beispiel den Bau von Einrichtungen zum Hochwasserrückhalt an Forstwegen. Um die Infrastruktur langfristig zu erhalten, ist die Grundinstandsetzung ebenfalls ein Bestandteil der Förderung.

Hierzu zählen Maßnahmen zur Wasserführung (Entwässerungseinrichtungen) zur Erosionsverminderung und zum vorbeugenden Hochwasserschutz entlang von Wegen. Weiterer Fördergegenstand ist die Reparatur mittelbarer und unmittelbarer Schäden an Wegen, deren Anlagen, Bauwerke, Einrichtungen und Holzlagerplätze, welche durch meteorologische Ereignisse entstanden sind. Die Grundförderung beträgt 60 %. Unter bestimmten Voraussetzungen können Zuschläge gewährt werden. Im Rahmen der Nachsorge werden durch Hochwasser entstandenen Schadenswerte am Waldbestand teilweise zurückerstattet. Zuwendungsberechtigt sind Eigentümer und Bewirtschafter forstwirtschaftlicher Flächen.

Informations-SymbolDorferneuerung

Fluss Gennach im Landkreis Ostallgäu nach der Renaturierung.Im Rahmen der Ländlichen Entwicklung werden Dörfer und ländlich strukturierte Gemeinden nachhaltig erhalten und fortentwickelt. Die Dorferneuerung baut dabei auf eine aktive Mitwirkung der Bürgerinnen und Bürger, um Entwicklungsziele festzulegen und Vorhaben umzusetzen. Dabei können in Dorfgebieten auch effektive Maßnahmen zum Hochwasserschutz unterstützt und gefördert werden. Im Wesentlichen sind dies Maßnahmen zur Verringerung von Hochwassergefahren im Ortsbereich sowie die Renaturierung und naturnahe Gestaltung von Fließgewässern und Dorfweihern.

Diese können beispielsweise der Bau von Rückhaltebecken und Entlastungsmulden oder der Rückbau von Gewässern sein. Die Maßnahmen können mit bis zu 60 % bezuschusst werden.

Bei finanzschwachen Gemeinden kann die Förderung zusätzlich erhöht werden. Zudem werden die Kosten unter bestimmten Voraussetzungen, zum Beispiel bei einer interkommunalen Zusammenarbeit, weiter bezuschusst.

Informations-SymbolFlurneuordnung

Ein Fluss zwischen Feldern und Wiesen.Die Flurneuordnung ist mit ihren Möglichkeiten des Flächenmanagements und der Infrastrukturverbesserung ein wichtiges Instrument zur Weiterentwicklung des ländlichen Raumes. In Zusammenarbeit mit der Wasserwirtschaftsverwaltung bietet sich auch ein ganzheitlicher Ansatz der Gewässerentwicklung an, welcher den vorbeugenden Hochwasserschutz umfasst:


  • Erarbeitung von Maßnahmen zum Schutz von Ortschaften zum Wasserrückhalt in der Fläche im Rahmen von Entwicklungskonzepten (Fördersatz bis zu 75 %).
  • Vorbereitung, Initiierung und Begleitung ländlicher Entwicklungsprozesse (Fördersatz bis zu 75 %).
  • Unterstützung von Kleinprojekten zum Hochwasserschutz und Wasserrückhalt in Form eines Regionalbudgets (Fördersatz bis zu 80 %).
  • Planung und Umsetzung von Maßnahmen zum Hochwasserschutz, zur dezentralen Wasserrückhaltung sowie Bodenordnungsmaßnahmen (Fördersatz bis zu 75 %).
  • Im Rahmen der Hochwassernachsorge wird die Behebung von Schäden durch Unwetter oder Hochwasser an gemeinschaftlichen Anlagen und Grundstücken mit bis zu 50 % gefördert.

Die genannten Maßnahmen werden innerhalb eines Flurneuordnungsverfahrens geplant und umgesetzt. Auch außerhalb von Verfahren können Maßnahmen zur Erhaltung und Gestaltung der Landschaft insbesondere zum Ressourcenschutz gefördert werden.

Initiative boden:ständig

Falscher Umgang mit der Ressource Boden, intensive Flächenbewirtschaftung, die Veränderung der Flur oder auch zunehmende Starkregenereignisse infolge des Klimawandels führen zu Bodenerosion, beschleunigtem Abfluss und tragen zu Problemen im Stoff- und Wasserhaushalt bei.

Bei der Initiative boden:ständig arbeiten Gemeinden und Landwirte gemeinsam an Lösungen und engagieren sich, um Wasser in Rückhaltung zu speichern und den Abfluss in der Flur zu bremsen.

Damit werden gleichermaßen das Gewässer, der Landschaftswasserhaushalt und der Boden geschützt.

Die Initiative boden:ständig wird von der Bayerischen Verwaltung für Ländliche Entwicklung koordiniert.

Ansprechpartner

Das Bayerische Staatsministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Forsten (StMELF) ist Fördergeldgeber und bietet mit seinem   Pfeilsymbol  Förderwegweiser einen Überblick über alle aktuellen Förderprogramme und Ausgleichszahlungen in der Land-, Forst- und Ernährungswirtschaft.

nach oben nach oben