Hochwasser.Info.Bayern

Förderung

Die bayerischen Städte und Gemeinden haben eine Vielzahl an Aufgaben, wenn es um den Umgang mit Hochwassergefahren an kleinen Gewässern geht. Die damit verbundenen Maßnahmen erfordern entsprechende Mittel. Der Freistaat fördert Kommunen bei wasserwirtschaftlichen Vorhaben von öffentlichem Interesse, die ohne Zuwendungen nicht oder nicht im notwendigen Umfang durchgeführt werden können. Gemäß dem Kooperationsprinzip können Vorhaben zum Hochwasserschutz auf Basis interkommunaler Zusammenarbeit bevorzugt gefördert werden. Das bayerische Gewässer-Aktionsprogramm 2030 umfasst neben dem Bereich Hochwasser auch die Themen Ökologie und Sozialfunktion. Damit werden unter anderem die gesetzlichen Anforderungen der Hochwasserrisikomanagement-Richtlinie (HWRM-RL) und wichtige Aspekte der Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) sowie weiterer nationaler Gesetzesgrundlagen aufgegriffen. Somit können auch Synergieeffekte durch begleitende Gestaltungsmaßnahmen zur Stärkung der Sozialfunktion und Ökologie im Zuge von Vorhaben zur naturnahen Gewässerentwicklung als förderfähig anerkannt werden.

Anlaufstellen und weitere Informationen

  • Ihr Wasserwirtschaftsamt informiert und berät Sie über die Fördermöglichkeiten zu geplanten Maßnahmen in Ihrer Gemeinde.
  • Die Förderung von Vorhaben zum Umgang mit dem Hochwasserrisiko durch den Freistaat Bayern erfolgt in Form von Zuwendungen und nach der aktuellen Fassung der Richtlinie für Zuwendungen zu wasserwirtschaftlichen Vorhaben (RZWas 2021).
  • Die Wasserwirtschaftsämter wickeln die Fördervorhaben nach RZWas ab und zahlen die Fördergelder aus. Weitere Informationen zur Förderung wasserwirtschaftlicher Vorhaben finden Sie auf der Internetseite des Staatsministeriums für Umwelt und Verbraucherschutz (Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz).
  • Den Kommunen stehen im Rahmen von Dorferneuerung und Flurneuordnung weitere Förderungen zur Verfügung. Die Projekte werden über die Verwaltung für ländliche Entwicklung beantragt und seitens des Staatsministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (StMELF) finanziert.
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