Hochwasser.Info.Bayern

Förderung

Die bayerischen Städte und Gemeinden haben eine Vielzahl an Aufgaben, wenn es um den Umgang mit Hochwassergefahren an kleinen Gewässern geht. Die damit verbundenen Maßnahmen erfordern entsprechende Mittel. Der Freistaat fördert Kommunen bei wasserwirtschaftlichen Vorhaben von öffentlichem Interesse, die ohne Zuwendungen nicht oder nicht im notwendigen Umfang durchgeführt werden können. Im Folgenden finden Sie die aktuellen Programme mit jeweiligem Fördersatz.
Bei interkommunaler Zusammenarbeit können Vorhaben zum Hochwasserschutz mit 10% zusätzlich gefördert werden. Der Gewässerausbau in strukturschwachen Räumen kann nach dem Landesentwicklungsprogramm (LEP) mit bis zu 65 % gefördert werden. Auch begleitende Gestaltungsmaßnahmen zur Stärkung der Sozialfunktion können im Zuge von Vorhaben zur naturnahen Gewässerentwicklung als förderfähig anerkannt werden. Der maximale Fördersatz bei allen Fördervorhaben beträgt 75%.

 

Förderprogramme für Konzepte zum Hochwasserrisikomanagement

Informations-SymbolIntegrale Hochwasserschutz- und Rückhaltekonzepte – Fördersatz 75 %

Dieses integrale Konzept zeigt auf, wie verschieden kombinierte Hochwasserschutz- und Rückhaltemaßnahmen Siedlungsbereiche an kleinen Gewässern vor einem mittleren (Bemessungs-)Hochwasser (HQ100) schützen können. Dazu gehören Stauanlagen und Dämme genauso wie Maßnahmen zur Hochwasservorsorge und zur Steigerung des natürlichen Wasserrückhalts. Weiterer verpflichtender Bestandteil des Konzepts sind Maßnahmen zur Verbesserung der Wasserqualität und der natürlichen Funktionsfähigkeit des Gewässers. Betrachtet wird das gesamte Einzugsgebiet oberhalb von Wassergefährdungen. Der Freistaat fördert die Erstellung von integralen Hochwasserschutz- und Rückhaltekonzepten mit bis zu 75 %.

Weiterführende Informationen:
Infoblatt StMUV – PDF   

Informations-SymbolErmittlung von Überschwemmungsgebieten – Fördersatz 75 %

Das Wissen um Überschwemmungsgebiete und Hochwassergefahren bildet die Grundlage für einen vernünftigen Umgang mit dieser Gefahr. Bürgerinnen und Bürger können sich darüber informieren, ob ihr Zuhause in einem überschwemmungsgefährdeten Gebiet liegt und eigenverantwortlich vorsorgen. Mit Hilfe der erhobenen Datensätze (zum Beispiel Modelle, Karten) können Gemeinden gefährdete Gebiete in Gewässernähe von neuer Bebauung freihalten und das Schadenspotenzial dauerhaft begrenzen. Der Freistaat fördert Kommunen bei der Ermittlung von Überschwemmungsgebieten mit bis zu 75 %. Voraussetzung für die Förderung ist die Betrachtung häufiger (HQhäufig), mittlerer (HQ100) und extremer (HQextrem) Hochwasserereignisse.

Informations-SymbolGefährdungsbetrachtungen – Fördersatz 75 %

Bei der Gefährdungsbetrachtung kann unter anderem überprüft werden, ob, wo und in welchem Umfang der Verschluss eines Fließgewässers infolge von angeschwemmten Totholz oder Treibgut auftreten kann. Welche Stellen sind besonders kritisch? Wo liegen die Engpässe? Welche Gebäude sind besonders gefährdet? Neben der Verklausungsproblematik können zum Beispiel auch die hydraulische Leistungsfähigkeit von Gerinnen, Deichbruchszenarien, Überlastfälle und die Überprüfung von Standsicherheiten betrachtet werden. Alle Fragestellungen können bei einer Gefährdungsbetrachtung individuell und im Einzelfall für die Gegebenheiten einer Kommune beleuchtet werden. Der Freistaat fördert die Gefährdungsbetrachtung mit bis zu 75 %.

Informations-SymbolAudit Überflutungsvorsorge – Fördersatz 75 %

Vorsorge-Ampeln geben Auskunft über das Ergebnis des Audits Jedes Hochwasser zeigt, wie wichtig eine gute Vorsorge beim Hochwasserschutz ist. Audits zur Überflutungsvorsorge bieten die Möglichkeit, den Stand der Hochwasservorsorge in einer Gemeinde umfassend zu bewerten, um auf dieser Basis gezielt weitere Maßnahmen zu ergreifen. In dem Beratungsprozess werden anhand von 35 Indikatoren getrennt für Flusshochwasser und Sturzfluten drei verschieden starke Hochwasserereignisse untersucht. Das zweitägige Audit wird von der Deutschen Vereinigung für Wasserwirtschaft, Abwasser und Abfall durchgeführt (DWA) und vom Freistaat mit bis zu 75 % gefördert.

Weiterführende Informationen:
Audit Hochwasser DWA
Beispiel Straubing / LfU – PDF

Informations-SymbolSicherheitsprüfung kommunaler Stauanlagen – Fördersatz 75 %

Kommunale Stauanlagen wie Hochwasserrückhaltebecken und sonstige Stauanlagen können die Siedlungen stromabwärts stark gefährden, wenn sie nicht mehr dem aktuellen Stand der Technik entsprechen. Denn wenn im Hochwasserfall ein Damm bricht, kann dies eine verheerende Flutwelle auslösen. Um sicherzustellen, dass die Stauanlagen jederzeit betriebsbereit und standsicher sind (DIN 19700, DWA Merkblatt 522), ist es notwendig, sie regelmäßig zu unterhalten und zu überprüfen. Der Freistaat fördert die Sicherheitsprüfung kommunaler Stau- und Hochwasserschutzanlagen mit bis zu 75 %.

Informations-SymbolEreignisdokumentation – Fördersatz 45 %

Schäden an einem Ladengeschäft in Simbach durch das Hochwasser am 1. Juni 2016 Nach einem Hochwasser sollte das abgelaufene Ereignis möglichst gründlich dokumentiert werden. Die Dokumentation sollte mindestens Aussagen zu Ereignisart und -größe, zu Ablauf und Auswirkungen (Schäden) des Ereignisses sowie zu den vorhandenen und getroffenen Maßnahmen enthalten. So können Kommunen die bestehenden Strategien im Hochwasserschutz überprüfen, Schwachstellen erkennen und Gegenmaßnahmen ergreifen. Der Freistaat fördert die Ereignisdokumentation mit bis zu 45 %.

Beispiel Nachbereitung / LfU – PDF

Informations-SymbolKonzepte zum Sturzflut-Risikomanagement

Starkniederschläge nehmen aufgrund des Klimawandels zu. Damit steigt auch die Gefahr für Sturzfluten fernab großer Fließgewässer. Das Förderprogramm bietet Kommunen die Möglichkeit, in fünf Schritten ein auf ihr Gebiet zugeschnittenes Vorgehen zur Ermittlung der Gefährdungslage bis hin zur Verringerung von Überflutungsschäden zu entwickeln. Wassergefahren an kleinen Gewässern werden dabei ebenso betrachtet wie die Gefährdung durch wild abfließendes Wasser. Der Freistaat fördert Ingenieurleistungen zur Erstellung des Konzeptes mit bis zu 75 %, bei einer maximalen Förderung von150.000 €.

Weiterführende Informationen:
Förderprogramm StMUV - PDF

 

 

Förderprogramme für Anlagen zum Hochwasserschutz

Informations-SymbolHerstellung der Anlagensicherheit kommunaler Stauanlagen – Fördersatz 50%

Wenn Stauanlagen wie Hochwasserrückhaltebecken, Fischteiche oder Freizeitseen nicht mehr dem aktuellen Stand der Technik entsprechen, können sie eine erhebliche Gefahr für Siedlungen stromabwärts darstellen. Denn wenn im Hochwasserfall ein Damm bricht, kann dies eine verheerende Flutwelle auslösen. Um sicherzustellen, dass die Stauanlagen jederzeit betriebsbereit und standsicher sind (DIN 19700, DWA Merkblatt 522), ist es notwendig, sie in Stand zu halten. Der Freistaat fördert Bauvorhaben zur Herstellung der Anlagensicherheit kommunaler Stauanlagen auf Basis einer Sicherheitsprüfung mit bis zu 50 %.

Informations-SymbolBau Hochwasserrückhaltebecken mit integralem Konzept – Fördersatz 50 bis 75%

Plan des Rückhaltedamms der Gemeinde PettendorfDie Verwirklichung von integral wirkenden Rückhaltemaßnahmen auf der Basis eines integralen Hochwasserschutz- und Rückhaltekonzeptes zum Schutz vor einem hundertjährlichen Hochwasser kann gefördert werden. Im Sinn eines integralen Hochwasserschutzes sind außerhalb des Rückstaubereichs des Beckens zusätzliche Maßnahmen am Gewässer zur Verbesserung des natürlichen Rückhalts, der Gewässerqualität und der Gewässerökologie als Teil des Vorhabens umzusetzen. Der Freistaat fördert den Bau von Hochwasserrückhaltebecken mit bis zu 75%.

Weiterführende Informationen:
Anforderungen an Hochwasserrückhaltebecken StMUV - PDF
Beispiel Schwetze bei Pettendorf / LfU - PDF

Informations-SymbolHochwasserschutzmaßnahmen ohne integrales Konzept – Fördersatz 50 bis 75%

Hochwasserschutzmaßnahmen ohne integralem Hochwasserschutz- und Rückhaltekonzept werden ebenfalls gefördert. Die Erstellung eines oben dargestellten integralen Hochwasserschutzkonzeptes wird jedoch immer empfohlen. Denn für einen bestmöglichen Schutz vor Hochwasser sollte immer das gesamte Einzugsgebiet betrachtet werden. Außerdem sollte neben technischem Hochwasserschutz genauso Maßnahmen zur Hochwasservorsorge und zum natürlichen Wasserrückhalt betrachtet werden. Der Freistaat fördert Hochwasserschutzmaßnahmen ohne Konzept mit bis zu 75 %.

Informations-SymbolBeseitigung von Hochwasserschäden – Fördersatz: 45%

Wenn ein Hochwasser wieder rückläufig ist, wird das ganze Ausmaß der in einer Kommune an Gebäuden, Infrastruktur und Gewässer entstandenen Schäden sichtbar. Diese reichen von zerstörten Ufermauern bis zu erheblichen Ablagerungen von Wildholz. Um Folgeschäden zu vermeiden, sollte der entstandene Schaden möglichst schnell beseitigt werden. Der Freistaat fördert Sofortmaßnahmen zur Behebung von aktuellen Hochwasserschäden an Gewässern und Wasserbauten durch fünfzigjährliche oder seltenere Ereignisse mit 45 %.

 

 

Förderprogramme für Vorhaben zur naturnahen Gewässerentwicklung

Informations-SymbolNaturnahe Entwicklung von Gewässern und ihren Auen: Fördersatz: 90%

Naturnahe Vorlandflächen an der Kößnach bei KirchrothHochwasser ist ein natürliches Ereignis, das in Einzugsgebieten von Gewässern entsteht. Wassermengen, die bei starken Regenfällen nicht verdunsten oder im Boden gespeichert werden können, fließen ober- und unterirdisch in das nächste Gewässer ab. Ein integraler Hochwasserschutz muss deshalb bereits im Einzugsgebiet ansetzen. Durch eine Verbesserung des Wasserrückhalts in der Fläche sowie in den Auen und Gewässern kann ein Hochwasser bei kleineren Ereignissen vermindert werden. Entsprechende Maßnahmen zur ökologischen Verbesserung dienen daher neben der Aufwertung des Gewässers, seines Ufers und Gewässerumfelds auch dem Hochwasserschutz. So kann beispielsweise eine stärkere Vernetzung von Flüssen und Auen den Wasserrückhalt verbessern und damit Einfluss auf die Stärke eines Hochwassers haben.
Der Freistaat fördert Vorhaben zur naturnahen Gewässerentwicklung und ihrer Auen, zur Verbesserung des natürlichen Wasserrückhalts sowie den hierfür notwendigen Grunderwerb mit bis zu 90%.

Weiterführende Informationen:
Beispiel Kößnach bei Kirchroth / LfU – PDF

Ansprechpartner und weitere Informationen

  • Das Wasserwirtschaftsamt  in Ihrer Nähe informiert und berät Sie über die Fördermöglichkeiten in Ihrer Gemeinde.
  • Die Förderung von Vorhaben zum Umgang mit dem Hochwasserrisiko durch den Freistaat Bayern erfolgt in Form von Zuwendungen und nach der aktuellen Fassung der Richtlinie für Zuwendungen zu wasserwirtschaftlichen Vorhaben (RZWas).
  • Die Wasserwirtschaftsämter wickeln die Fördervorhaben nach RZWas 2021 ab und zahlen die Fördergelder aus. Weitere Informationen zur Förderung wasserwirtschaftlicher Vorhaben finden Sie auf der Internetseite des Staatsministeriums für Umwelt und Verbraucherschutz (StMUV).
  • Den Kommunen stehen im Rahmen von Dorferneuerung und Flurneuordnung weitere Förderungen zur Verfügung. Die Projekte werden über die Verwaltung für Ländlichen Entwicklung abgewickelt und seitens des Staatsministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (StMELF) finanziert.
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