
Die kleinen Gewässer machen in Bayern rund 90.000 Kilometer des zirka 100.000 Kilometer langen Gewässernetzes aus. Für den Schutz, die Pflege und Entwicklung dieser Gewässer III. Ordnung sind nach dem Bayerischen Wassergesetz die Gemeinden verantwortlich. Ist ihr Flusslauf überlastet oder durch Sediment und Treibgut verschlammt und gibt es zudem keine hinreichenden (natürlichen) Rückhalteräume, kommt es zu Schäden durch Überschwemmungen. Bei Starkregen können diese aufgrund sehr hoher Fließgeschwindigkeiten und einer nur sehr kurzen Vorwarnzeit besonders heftig ausfallen. Laut den gesetzlichen Vorgaben aus dem Wasserhaushaltsgesetz sollten Städte und Gemeinden auch im Sinne ihrer Bürgerinnen und Bürger Überschwemmungsgebiete in ihrer Funktion als natürliche Rückhalteräume erhalten oder reaktivieren, insbesondere in den Auen und in unmittelbarer Gewässernähe. Als Naherholungsgebiete können solche natürlichen oder naturnahen Rückhalteräume die Lebensqualität Ihrer Bürgerinnen und Bürger verbessern und damit die Attraktivität Ihrer Kommune erhöhen.
Ein weiterer Baustein der kommunalen Gewässerbewirtschaftung sind die Gewässer-Nachbarschaften. Sie unterstützen die Kommunen in Bayern bei der Unterhaltung ihrer Gewässer. Einmal im Jahr wird auf Landkreisebene ein Nachbarschaftstag durchgeführt. Die Kommunen erhalten dort Informationen rund um die Gewässerunterhaltung und können sich mit anderen hier tätigen Personen austauschen. Zudem unterstützt der Freistaat Bayern die Kommunen bei ihren Aufgaben an Gewässern III. Ordnung durch die Förderung wasserwirtschaftlicher Vorhaben. Bei naturnaher Gewässerunterhaltung können Kommunen von einem 5-prozentigen Förderbonus profitieren.
Folgende Fragen können bei der Situationsanalyse helfen:
- Werden Gewässerschauen an den kommunalen Gewässern durchgeführt?
- Erfolgt auch eine Begehung z. B. der abflussrelevanten Gräben oder abflussrelevanter Anlagen der Siedlungsentwässerung?
- Sind relevante Engstellen bekannt bzw. wurden hydraulische Berechnungen durchgeführt?
- Werden Maßnahmen zur Ertüchtigung des Abflussquerschnitts zeitnah durchgeführt?
- Werden notwendige Arbeiten der Gewässerunterhaltung zur Freihaltung des Abflussquerschnitts regelmäßig durchgeführt?
- Existieren für die Aufgaben im Unterhalt und der Gewässeraufsicht Priorisierungslisten oder Checklisten?
In diesen Maßnahmensteckbriefen finden sich weiterführende Informationen und Beispiele:
- Ertüchtigung Abflussquerschnitt (319.1)
- Gewässeraufsicht – Gewässerschau (320.1)
- Gewässerunterhaltung (320.2)
Natürlicher Wasserrückhalt

Flüsse und Bäche benötigen überschwemmbaren Raum, um Wasser aufnehmen und Hochwasserwellen reduzieren zu können. Ein wichtiges Planungsinstrument der Wasserwirtschaft sind die Gewässerentwicklungskonzepte (GEK). Die Kombination aus Ausgleichs- und Renaturierungszielen kann hier große Vorteile bringen.
Bei der Planung und Implementierung der Maßnahmen sollte die Bevölkerung informiert und, soweit möglich, miteinbezogen werden, um die Maßnahmenakzeptanz zu erhöhen.
Dezentrale, abflusshemmende Maßnahmen, welche Niederschlagswasser bereits im Einzugsgebiet zurückhalten, speichern und verdunsten lassen, sind gleichermaßen von Bedeutung.
Die ländliche Entwicklung bietet hierbei viele Potenziale. Mögliche Maßnahmen sind die Errichtung von Erdbecken in der Fläche, Gewässerrandstreifen oder erosionsmindernde Hecken und Raine. Außerdem können in diesem Rahmen benötigte Flächen erworben oder bereitgestellt, landwirtschaftliche Flächen hangparallel bewirtschaftet oder Wegenetze entsprechend gestaltet werden.
Darüber hinaus können zur Reaktivierung ehemaliger Überschwemmungsgebiete Uferverbauungen entfernt oder gewässerbegleitende Schutzanlagen (Deiche, Mauern) zurückverlegt werden. Ziel bei allen Maßnahmen ist es, den Wasserrückhalt zu erhöhen und Abflussspitzen zu verringern.
Folgende Fragen können bei der Situationsanalyse helfen:
- Wurde ein Gewässerentwicklungskonzept erstellt oder ist es in Planung?
- Inwieweit werden dezentrale, abflusshemmende Maßnahmen berücksichtigt oder bereits umgesetzt, die Wasser im Einzugsgebiet zurückhalten können?
- Kommen für die Kommune als Ausgleichsmaßnahmen Renaturierungsmaßnahmen in Frage?
- Gibt es ehemalige Überschwemmungsbereiche, die reaktiviert werden können?
In diesen Maßnahmensteckbriefen finden sich weiterführende Informationen und Beispiele:
- Reaktivierung Ü-Gebiete (314.1)
- Rückhaltemaßnahmen GEK (311.2)
- Wasserrückhalt ländliche Entwicklung (310.2)
Naturnahe Regenwasserbewirtschaftung

Anfallendes Niederschlagswasser hat drei Möglichkeiten, nachdem es auf die Oberfläche fällt: Es verdunstet, es versickert oder es fließt oberflächig ab. Auf natürlichen Flächen mit Vegetation verdunstet und versickert der Großteil des Regenwassers, nur ein kleiner Teil fließt oberflächig ab. Auf befestigten und versiegelten Flächen hingegen fließt der Großteil des Regenwassers auf der Oberfläche ab und führt zu erheblichen Abflüssen im Gewässer oder sammelt sich in der Kanalisation. Bei zunehmender Bebauung und Versiegelung werden immer größere Wassermengen abgeführt.
Extremwetterereignisse in Folge des Klimawandels stellen viele Gemeinden und Städte in Bayern vor große Herausforderungen. Treten Niederschläge mit hoher Intensität oder Dauer auf, kann der anfallende Oberflächenabfluss zu einer Überlastung der Entwässerungssysteme führen. Die Kanalisation oder Anlagen zur naturnahen Regenwasser-bewirtschaftung können die Wassermassen nicht vollständig aufnehmen und es kommt zum Überstau und zu lokalen Überflutungen. Hitze- und Trockenperioden führen dazu, dass die Verdunstung verringert wird sowie die Versickerung und in Folge die Grundwasserneubildung zurückgehen.
Vor diesem Hintergrund ist wichtig, bei der Siedlungsentwicklung ein besonderes Augenmerk auf den Umgang mit Niederschlagswasser zu legen. Der Umgang mit zu viel und auch zu wenig Niederschlagswasser muss frühzeitig im Planungsprozess berücksichtigt werden, um eine entsprechende wassersensible Siedlungsentwicklung vorzunehmen. Ziel ist es, den natürlichen Wasserkreislauf möglichst wenig zu verändern, d.h. die Komponenten Versickerung und Verdunstung zu fördern, sodass auf der Oberfläche weniger Wasser abfließt.
Ein wichtiger Bestandteil der wassersensiblen Siedlungsentwicklung sind Maßnahmen der naturnahen Regenwasserbewirtschaftung. Das breite Spektrum an Maßnahmen lässt sich individuell kombinieren, etwa Entsiegelung oder durchlässige Gestaltung von befestigten Flächen, z.B. durch Rasengittersteine, gezielte Versickerung in Mulden oder auf Flächen, Rückhalt und verzögerte Ableitung von Niederschlagswasser durch Gründächer oder offene Ableitungen sowie Rückhaltung und Speicherung zu Bewässerungszwecken. Diese Maßnahmen fördern gleichzeitig die Verdunstung.
Die Wirksamkeit von Maßnahmen der naturnahen Regenwasserbewirtschaftung gegenüber seltenen und außergewöhnlichen Ereignissen ist jedoch begrenzt. Um seltene und außergewöhnliche Starkregen zu beherrschen, sind weitere Maßnahmen notwendig, zum Beispiel die Ermittlung von Gefahrenbereichen, eine nachhaltige Bauleitplanung und Flächennutzung, und nicht zuletzt konstruktive Maßnahmen sowie die Eigenvorsorge.
Folgende Fragen können bei der Situationsanalyse helfen:
- Welche Maßnahmen der naturnahen Regenwasserbewirtschaftung finden sich (bereits) in Ihrer Kommune?
- Sind Maßnahmen zur Regenwasserbewirtschaftung in einer Satzung festgelegt (z. B. Zisternen)?
- Sind neue Baugebiete geplant und wurde im B-Planverfahren ein Augenmerk auf die Festsetzung wassersensiblen Maßnahmen gelegt?
- Existieren Konzepte zur Minderung der Flächenversiegelung oder Entsiegelung von Flächen?
In diesen Maßnahmensteckbriefen finden sich weiterführende Informationen und Beispiele:
- Minderung Versiegelung (312.1)
- Regenwassermanagement (313.1)
Wildbachverbau
Zur Verminderung von Wildbachgefahren werden Wildbachgefährdungsbereiche auf Grundlage festgelegter Standards ermittelt. Hierauf aufbauend werden integrale Wildbachentwicklungskonzepte erstellt, mit Hilfe derer auf das Einzugsgebiet angepasste Schutzsysteme ermittelt oder bestehende Schutzsysteme optimiert werden können. Weiterführende Informationen und Beratung hierzu erhalten Sie von Ihrem zuständigen Wasserwirtschaftsamt.
Wildbäche sind oberirdische, natürliche, dauernd oder zeitweise fließende Gewässer III. Ordnung oder Abschnitte daraus, mit wildbachtypischen Eigenschaften wie streckenweise großem Gefälle, rasch und stark wechselndem Abfluss und zeitweise hoher Feststoffführung. Vor den Gefahren, die von Wildbächen ausgehen, versuchen sich die Menschen seit Jahrhunderten zu schützen. Seit über einhundert Jahren werden Wildbäche in Bayern systematisch verbaut, um Siedlungen, Verkehrswege und andere Bereiche zu schützen. Mittel der Wahl für einen zeitgemäßen Schutz vor Wildbachgefahren ist ein integrales Risikomanagement, welches mit zahlreichen Einzelbausteinen ein für die jeweilige Situation bestmöglich passendes Schutzkonzept darstellt.
Folgende Fragen können bei der Situationsanalyse helfen:
- Gibt es auf kommunalem Gebiet nicht ausgebaute oder ausgebaute Wildbäche nach Allgemeinverfügung 2016?
- Ist ein Wildbachgefährdungsbereich ermittelt worden?