Hochwasserschutz ist Aufgabe der Raum- und Bauleitplanung
Als Stadt- und Landschaftsplaner können Sie entscheidend dazu beitragen, die durch Hochwasser oder lokale Starkniederschläge entstehenden Schäden zu minimieren. Ihre Instrumente dafür sind vielfältig: Sie können in Flächennutzungs- und Bebauungsplänen Gebiete vorschlagen, die von einer Bebauung freigehalten werden sollen.Sie können Gebiete kennzeichnen, in denen höher gebaut werden sollte, um Infrastruktur und Gebäude vor Überschwemmungen zu schützen. Zudem können Planer Retentionsflächen für die Regenwasserbewirtschaftung vorschlagen bzw. Grünflächen oder Mulden gezielt als Notabflusswege für Starkniederschlagsereignisse nutzen..
Hochwasserschutz – Das können Sie vor einem Hochwasser tun!
Bei der Aufstellung und Änderung von Bauleitplänen sind nach BauGB § 1 Abs. 6 Ziff. 12 die Belange des Hochwasserschutzes zu berücksichtigen. Stadt- und Landschaftsplaner können Kommunen hinsichtlich Hochwasserrisiken sensibilisieren und sie vorausschauend beraten. weiterlesen...
Checkliste - Das sollten Sie beachten!
Vor dem Hochwasser
Berücksichtigen Sie Überschwemmungsgebiete in allen Planungsschritten.
Versuchen Sie, Flächen in Überschwemmungsgebieten freizuhalten..
Auch mit Hochwasserschutzanlagen verbleibt ein Risiko – passen Sie die Nutzung entsprechend an und machen Sie auf das Risiko aufmerksam.
Die Ausweisung neuer Baugebiete in festgesetzten Überschwemmungsgebieten ist nur in wenigen Ausnahmefällen erlaubt..
Auch abseits von Gewässern kann es durch Starkregen zu Überflutungen kommen. Vorsicht ist im Bereich von potenziellen Fließwegen (Talwege, Rinnen, Mulden etc.) geboten.