Nicht in überschwemmungsgefährdeten Gebieten zu bauen, ist der wirksamste Schutz gegen Hochwasser. Daher sind zum Beispiel Einzelbauvorhaben in festgesetzten Überschwemmungsgebieten verboten.
In unserem Kartendienst können Sie sich darüber informieren, in welchen Gebieten Sie mit sogenannten Wassergefahren rechnen müssen. Diese gehen meist von Fließgewässern aus, aber auch von Starkregen und hohen Grundwasserständen.

Wenn Ihre Firma bereits in einem überschwemmungsgefährdeten Gebiet angesiedelt ist, sollten Sie weitere Hochwasserschutzmaßnahmen ergreifen. Dafür stehen Ihnen zum Beispiel temporäre mobile Lösungen wie automatische und teilautomatische Hochwasserschutzsysteme, Stellwände oder Sandsäcke zur Verfügung. Lassen Sie sich hierbei unbedingt von einem Fachunternehmen beraten.
Die negativen Folgen beim Austreten wassergefährdender Stoffe für Mensch, Tier und Umwelt im direkten Unternehmensumfeld sind enorm. Wenn Sie in Ihrem Betrieb mit solchen Stoffen umgehen, müssen Sie deren Austreten insbesondere bei Hochwasser verhindern. Prüfen Sie bitte, ob alle gesundheits-, umwelt- oder wassergefährdenden Stoffe hochwassersicher untergebracht sind. Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen müssen entweder über dem höchsten zu erwartenden Wasserstand errichtet sein, gegen den Zutritt von Hochwasser gesichert werden oder den Beanspruchungen bei Hochwasser gemäß der Anlagenverordnung (AwSV) und den technischen Regeln standhalten.
Informationen zu Wetterwarnungen sowie zu aktuellen und erwarteten Hochwasserpegeln helfen Ihnen, besser abzuschätzen, wie viel Zeit Ihnen bleibt und welche Maßnahmen aus Ihrem Notfallplan zu ergreifen sind. Auf der Seite des