Hochwasser.Info.Bayern

Vermeidung

Der beste Schutz vor jeder Gefahr ist, diese zu vermeiden. Der Raum- und Bauleitplanung kommt beim Hochwasserschutz eine wichtige Rolle zu: Nicht in überschwemmungsgefährdeten Gebieten zu bauen, ist der wirksamste Schutz gegen Hochwasser. Das Wasserhaushaltsgesetz schreibt deshalb ein Bauverbot innerhalb dieser Gebiete vor. Besonders kritische Infrastrukturen wie Krankenhäuser oder Kraftwerke sollten zudem in der Planung aus überschwemmungsgefährdeten Bereichen ferngehalten werden. So können schwerwiegende Hochwasserschäden gar nicht erst entstehen.

Alle Bundesländer sind verpflichtet, Überschwemmungsgebiete für ein 100-jährliches Hochwasser, das sogenannte HQ100, per Verordnung amtlich festzusetzen. Unter einem HQ100 versteht man ein Hochwasserereignis, welches nach jetzigem Kenntnisstand der Fachleute durchschnittlich mindestens einmal in 100 Jahren zu erwarten ist. Da es sich um einen statistischen Wert handelt, kann das HQ100 innerhalb der 100 Jahre auch mehrfach auftreten. Dies könnte bereits schon morgen der Fall sein.

Außerhalb dieser definierten Gebiete beziehungsweise hinter Deichen, die für ein HQ100 ausgelegt sind, dürfen Flächen allerdings meist uneingeschränkt bebaut werden. Dies bringt ein großes Risiko mit sich. Die Schäden durch Hochwasser sind in den letzten Jahrzehnten stark angestiegen, was nicht an der Häufigkeit der Hochwasser, sondern am Schadenspotenzial liegt. Wenn auf hochwassergefährdeten Flächen immer mehr Häuser gebaut werden, gibt es im Falle eines Hochwassers auch mehr Schaden. Der Bau von besonders gefährdeten Einrichtungen wie Kindergärten, Schulen oder Seniorenhäusern sollte in überschwemmungsgefährdeten Bereichen dringend vermieden werden.

Der Freistaat Bayern hat bei der Raumplanung in der Bundesrepublik Deutschland eine Sonderstellung: „Nirgendwo in Deutschland haben die Gemeinden eine so große Entscheidungsfreiheit, was die Raumplanung betrifft. Diese Autonomie muss aber auch vernünftig genutzt werden, um Bebauung in hochgefährdeten Gebieten zu verhindern oder anzupassen“, erklärt Prof. Dr.-Ing. Stefan Greiving von der TU Dortmund.

Bestehende Siedlungen, die im festgesetzten Überschwemmungsgebiet liegen, genießen zwar Bestandsschutz, jedoch gelten auch hier einige Auflagen. Die Heizöllagerung beispielsweise muss regelmäßig von anerkannten Sachverständigen überprüft werden. Beim Ersatz von bestehenden Gebäuden sind diese hochwasserangepasst zu errichten und der Verlust an Rückhalteraum ist auszugleichen.

Ziel: neue Schadenspotenziale in Gefahrengebieten vermeiden, bestehende Risiken reduzieren

Mögliche Maßnahmen: Freihalten von Überschwemmungsgebieten, weniger schadensanfällige Nutzung, Entfernung/Verlegung gefährdeter Nutzung

Auch Sie können im Sinne der Hochwasservermeidung aktiv werden.

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