* Hochwasser kann infolge von Flusshochwasser, Starkregen oder hohen Grundwasserständen entstehen.
* Hochwassergefahrenkarten beschreiben die möglichen Ausmaße eines Hochwassers. Sie informieren darüber, welche Flächen betroffen sein können und wie tief das Wasser dort steht. Nicht für alle bayerischen Gewässer liegen Gefahrenermittlungen vor. Sind an einem Gewässer keine Informationen dargestellt oder vorhanden, muss dort dennoch mit Hochwassergefahren gerechnet werden.
* Von Starkregen spricht man bei großen Niederschlagsmengen in kurzer Zeit. Er fällt meist aus Gewitterwolken. Starkregen kann zu schnell ansteigenden Wasserständen, wild abfließendem Oberflächenabfluss und Überflutungen führen.
* Bei der Änderung von Flächennutzungs- und Bebauungsplänen sollte der Hochwassergefahr mit Hilfe von Darstellungen, Hinweisen und Festsetzungen Rechnung getragen und insbesondere gegenüber Eigentümern und potentiellen Bauherren verdeutlicht werden.
* Wenn Hochwasserrisiken in Genehmigungs- und Planungsverfahren angemessen berücksichtigt werden (z.B. durch Vorgaben zu hochwasserangepasster Bauweise, Anpassung der Höhenlage), können Schäden vermieden werden.
* Städte und Gemeinden nehmen in der Hochwasservorsorge eine Vorbildfunktion ein. Der Objektschutz an eigenen Gebäuden sollte deshalb den anerkannten Regeln der Technik entsprechen. Um die Motivation von potenziell betroffenen Gebäudebesitzern zur Eigenvorsorge zu steigern, kann dieser objektbezogene Hochwasserschutz zur Demonstration von Vorsorgemaßnahmen genutzt werden.
* Dezentrale, abflusshemmende Maßnahmen (z.B. (Land-) Nutzungsänderungen, Gewässerrenaturierung) die überschüssiges Schmelz- und Regenwasser bereits im Einzugsgebiet zurückhalten, können eine Verlangsamung und Verminderung von Hochwasserwellen bewirken.
* Unversiegelte Flächen speichern Niederschläge im Boden und halten sie auf natürliche Weise in der Fläche zurück. Durch die Minderung der Flächenversiegelung kann einem erhöhten Oberflächenabfluss vorgebeugt werden.
* Durch dezentralen Rückhalt von Regenwasser (z.B. durchlässige Flächenbefestigung, Dachbegrünung) kann Überschwemmungen vorgebeugt werden. Kommunen können Maßnahmen zum Regenwassermanagement umsetzen und z.B. im Zuge der Bauleitplanung Vorgaben für private/gewerbliche Grundstückseigentümer festlegen.
* Mit der Rückverlegung von Deichen und Mauern oder der Entfernung von Uferverbauungen können ehemalige Überschwemmungsgebiete an geeigneten Stellen reaktiviert werden. Dadurch erhält ein Gewässer wieder die Möglichkeit, sich in seinen natürlichen Rückhalteraum auszubreiten. Gleichzeitig wird der natürliche Wasserrückhalt verbessert.
* Für den technischen Hochwasserschutz gibt es die zwei Strategien: Durchleiten und Umleiten, z.B. mit Deichen und Mauern.
* Für einen effektiven Schutz vor Hochwasser muss das gesamte Rückhaltepotenzial eines Einzugsgebietes berücksichtigt werden. Für technische Hochwasserrückhaltemaßnahmen gibt es die Strategie Zurückleiten, z.B. Hochwasserrückhaltebecken.
* Überschwemmungen entstehen oft, da das ursprüngliche Gewässerbett in der Vergangenheit stark eingeengt wurde. Schäden durch Ausuferungen und hohe Wasserstände können durch die Beseitigung von Engstellen oder die Schaffung breiterer Abflussprofile vermieden werden.
* Durch regelmäßige Kontrolle vor Ort werden Hindernisse und Engstellen für den Hochwasserabfluss identifiziert. Mit Hilfe der Gewässerschau können z.B. Missstände, potentielle Gefahren oder unzulässige Nutzungen an Gewässern festgestellt und anschließend behoben werden.
* Sobald Flüsse und Seen bestimmte Wasserstände überschreiten, wird der Hochwassernachrichtendienst (HND) aktiv. In der nach Hochwasserwarnungen ablaufenden Meldekette nehmen Städte und Gemeinden eine wichtige Rolle ein, da sie Informationen weitergeben und selbst konkrete Maßnahmen ergreifen müssen.
* In Alarm- und Einsatzplänen werden bereits im Vorfeld klare Zuständigkeiten und Abläufe festgelegt. Diese sollte regelmäßig geübt und nach einem Hochwasser an neue Erfahrungen angepasst werden.
* Mit regelmäßigen Übungen können Abläufe automatisiert und lokale Einsatzkräfte besser auf den Ereignisfall vorbereitet werden.
* Veröffentlichung z.B. als Aushang der Karten mit Erläuterungen und Ansprechpersonen (möglichst an verschiedenen Orten wie Rathaus, Schaukästen, Banken), durch Hinweise zum Kartenaushang im Amtsblatt und in der Zeitung sowie im Internet oder durch Verknüpfung des Aushangs mit Informationsveranstaltungen.
* Städte und Gemeinden haben die Möglichkeit, mit den Infrastrukturträgern Notfallpläne zu erarbeiten und damit mögliche Konsequenzen für die örtliche Daseinsvorsorge im Hochwasserfall abzuleiten.
* Das Audit ermittelt Stand und Grenzen der vorhandenen Hochwasservorsorge und unterstützt Verwaltung und Bevölkerung dabei, sich gegen Überschwemmungen zu wappnen. Die Auditierung erfolgt u.a. durch die Deutsche Vereinigung für Wasserwirtschaft, Abwasser und Abfall e. V. (DWA). Die Leistungen werden durch den Freistaat Bayern gefördert.