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Hochwassergefahr in Bayern - Wichtige Informationen für Betroffene
Hochwassergefahr in Bayern - Wichtige Informationen für Betroffene

Bitte achten Sie zusätzlich auf die Rundfunk- und Lautsprecherdurchsagen sowie auf die Videotext-Tafel 647 des Bayerischen Fernsehns!


Wo gibt es aktuell Hochwasser in Bayern?

Karte mit aktuellen Warnmeldungen; bei Klick Sprung zum Hochwassernachrichtendienst Bayern

Hochwassernachrichtendienst Bayern

Informationen über aktuelle Pegelstände und Hochwassergefahren

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Wetterwarnungen vor Starkregen, Gewitter, Tauwetter

Aktuelle Unwetterwarnungen des Deutschen Wetterdienstes

Deutscher Wetterdienst

warnt vor Starkregen, Dauerregen, Gewitter und Tauwetter in Bayern.

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Verhaltensregeln: FOLGEN SIE DEN ANWEISUNGEN DER EINSATZKRÄFTE!

Menschen zuerst

Nicht leichtsinnig sein

Vorsicht im Straßenverkehr


Antworten auf wichtige Fragen

Schalten Sie den Strom in überschwemmten und ausgepumpten Gebäuden sowie in sonstigen feuchten Räumen nicht einfach wieder ein! Es besteht eine erhebliche Gefahr von Stromschlägen und Kurzschlüssen.
Das gleiche gilt, wenn Sie elektrische Geräte, die der Wassereinwirkung ausgesetzt waren, wieder in Betrieb nehmen. Wir empfehlen dringend, elektrische Anlagen und Geräte durch eine Elektrofachkraft überprüfen zu lassen!
Nehmen Sie Ihre Heizung erst nach der Inspektion durch einen Fachmann in Betrieb.

Das Hochwasser hat in Teilen Bayerns bei einzelnen Versorgungsanlagen das Trinkwasser beeinträchtigt.
Chlorung: Bei manchen Trinkwasseranlagen wird deshalb zur Abwehr von möglichen Gesundheitsgefahren das Wasser gechlort. Damit werden Krankheitserreger abgetötet, die durch das Hochwasser u.U. in das Trinkwasser gelangt sein können. Diese Chlorung ist gesundheitlich völlig unbedenklich, es verursacht lediglich eine leichte Geruchs- oder Geschmacksbeeinträchtigung.
Trinkwasserverbot und Abkochanordnung: Wenn eine Chlorung nicht ausreicht (oder aus technischen Gründen unmöglich ist), um den bei uns vorgeschriebenen hohen Sicherheitsstandard zu gewährleisten, kann es erforderlich werden, das Trinken von Trinkwasser zu verbieten und anzuordnen, daß Wasser nur im abgekochten Zustand getrunken werden darf. Über die Notwendigkeit des Abkochens werden die betroffenen Bürgerinnen und Bürger in geeigneter Weise (z.B. über den Rundfunk) informiert.
Trinkwasser darf erst dann wieder getrunken werden, wenn Trinkwasserverbot und Abkochanordnung aufgehoben wurden. In der Zwischenzeit sollte Mineralwasser oder Wasser aus einer anderen freigegebenen Zapfstelle verwendet werden.
In Zweifelsfällen rufen Sie bitte Ihr zuständiges Wasserwerk an, gegebenenfalls die Gemeinde. Auch die Gesundheitsabteilung am Landratsamt bzw. der kreisfreien Stadt gibt Ihnen über Telefon oder das jeweilige Internetangebot Auskunft.

Den Keller leer zu pumpen ist erst dann sinnvoll, wenn das Hochwasser abgeflossen und der Grundwasserpegel ausreichend abgesenkt ist. Sind auf der Wasseroberfläche nur Ölschlieren erkennbar, kann das Wasser ohne weitere Maßnahmen ins Freie gepumpt werden - vorzugsweise in den nächsten Kanaleinlauf. Bei einer deutlichen Ölschicht auf der Wasseroberfläche sollte das Abpumpen der Feuerwehr überlassen werden, die über Geräte verfügt, um Wasser und Öl zu trennen. Gleiches gilt, wenn im Keller außer Öl auch andere wassergefährdende Stoffe wie z.B. Pflanzenschutzmittel, Rattengift und ähnliches gelagert wurden, oder wenn ölverunreinigter Schlamm möglicherweise nach Leerpumpen des Kellers zurückbleibt.
Bitte verwenden Sie kein Ölbindemittel ohne Absprache mit der Feuerwehr und achten Sie auf die ordnungsgemäße Entsorgung! Es erschwert das Abpumpen und kann Schäden an den Pumpen anrichten.
Nach dem Leerpumpen den Keller gut lüften.Öl, das in Bauteile aus Beton, Ziegel, Holz usw. eingedrungen ist, beeinträchtigt nicht deren Festigkeit.

Ausgelaufenes Heizöl verursacht erhebliche Geruchsbelastungen, die in der Regel jedoch keine gesundheitliche Gefährdung bedeuten. Von einem längeren Aufenthalt in unbelüfteten Räumen, insbesondere Kellerräumen, raten wir jedoch ab.
Was ist zu tun?

    Nicht rauchen, kein offenes Feuer!.
    Lüften mit starkem Luftaustausch.
    Öl absaugen (in der Regel nur durch Fachkräfte möglich!).
    Ölbindemittel, Emulgatoren sollten nur zur Beseitigung kleinerer Rückstände und zur abschließenden Reinigung in Gebäuden verwendet werden.
Bitte beachten Sie: Beim Einsatz von Ölbindemitteln ist in geschlossenen Räumen Brand- und Explosionsgefahr nicht auszuschließen. Falls Sie derartige Mittel einsetzen wollen, schalten Sie die örtliche Feuerwehr ein.

Häufig wird in den Bereichen, die vom Hochwasser überflutet waren, Hof und Garten mit einem dünnen Ölfilm überzogen sein.
Im allgemeinen werden nur geringe Ölmengen in die oberste Bodenschicht eingedrungen sein, die bis zum Herbst abgebaut sein dürften. Sie werden keine dauerhafte Nutzungseinschränkung verursachen.
Ist der Boden aber erkennbar mit Öl getränkt oder mit einer dicken Ölschlammschicht bedeckt, sollten Sie sich mit Ihrem Landratsamt, Ihrer kreisfreien Stadt bzw. dem Amt für Landwirtschaft über einen Abtrag des belasteten Bodens und die Art seiner Entsorgung abstimmen.
Gartenböden sollen aber in regelmäßigen Abständen - etwa alle 2-3 Wochen - 5 bis 10 cm tief umgegraben werden, um für ausreichende Luftzufuhr zu sorgen; zur Beschleunigung des Abbaus von Mineralöl können Hilfsstoffe (z.B. Biocrack) eingesetzt werden.
Gras, Grünfutter sind als Restmüll zu entsorgen und eignen sich nicht zum Kompostieren. Komposthaufen: der Komposthaufen sollte umgesetzt werden, der kontaminierte Kompost in diesem Jahr nicht mehr in den Boden eingearbeitet werden.
Sandkästen, Kinderspielplätze: sichtbar verunreinigter und nach Öl riechender Sand muß ausgetauscht werden. Gartenteiche: bei einem dünnen Ölfilm auf dem Gartenteich kann der Abbau durch Zugabe von Biocrack beschleunigt werden. Falls Öl auf dem Wasser aufschwimmt, muß es von der Feuerwehr oder dem Technischen Hilfswerk abgepumpt werden. Danach ist der Teich zu reinigen und neu zu befüllen.

Das ablaufende Hochwasser und das zurückgehende Grundwasser lassen in den Überschwemmungsflächen der Flüsse stark vernäßte Flächen mit vielen Pfützen und Tümpeln zurück. Herrschen in dieser Zeit sommerliche Temperaturen, so entwickeln sich darin in wenigen Tagen Stechmücken, die zwar die Gesundheit der Bewohner nahegelegener Siedlungen nicht gefährden, sie aber durch ihre außergewöhnlich hohe Zahl doch sehr belästigen können. Nur die Mückenweibchen, die für die Entwicklung ihrer Eier auf Blut angewiesen sind, stechen Warmblüter.
Um eine Belästigung in den Wohnungen zu vermeiden, empfiehlt es sich, als völlig harmloses Mittel Mückengaze oder -gitter (z.B. von Baumärkten) vor den Fenster- und Türöffnungen anzubringen. Die Insekten können damit praktisch vollständig aus den Wohnräumen ferngehalten werden.
Besonders in den Dämmerungsstunden ist es ratsam, sich in den Überschwemmungsflächen und den angrenzenden Wohngebieten nur so lang wie nötig im Freien aufzuhalten. Lange Bekleidung mindern die Erfolgschancen der Stechmücken. Zusätzlich sind an unbedeckten Körperteilen Mückenabwehrstoffe zum Einreiben oder Sprühen hilfreich.

Die wichtigste Frage nach dem Rückgang des Hochwassers gilt der Schadensregulierung. Bei Schäden an Wohngebäuden, Häusern und deren Inventar durch z. B. Starkregen, Überschwemmungen oder Hochwasser tritt, wenn abgeschlossen, die Elementarschadenversicherung ein.

Verbraucherzentrale Bayern: Versicherungsschutz für Elementarschäden
Verbraucherservice Bayern: Versicherungen

Unterrichtsausfälle aufgrund von Hochwasser

Starke Regenfälle in Bayern können es kurzfristig notwendig machen, den Schulunterricht in einzelnen oder mehreren Regionen ausfallen zu lassen. Der bayernweite Radiosender Antenne Bayern stellt aktuelle Informationen in seinem Internetangebot zur Verfügung.

zu Antenne Bayern

Verkehrsbehinderungen

Die Seite BayernInfo informiert über die aktuelle Verkehrslage und über Behinderungen/Sperrungen aufgrund von Hochwasser.

zu BayernInfo


 

Repräsentative Umfrage der Wasserwirtschaftsverwaltung zeigt Informationsbedarf zum Thema Hochwasserschutz

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