Bitte achten Sie zusätzlich auf die Rundfunk- und Lautsprecherdurchsagen sowie auf die Videotext-Tafel 647 des Bayerischen Fernsehns!
⇒ Hier finden Sie den aktuellen Hochwasserlagebericht
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Wo gibt es aktuell Hochwasser in Bayern?
Wetterwarnungen vor Starkregen, Gewitter, Tauwetter
Welche Gefahren drohen durch Strom in feuchten Räumen?
Schalten Sie den Strom in überschwemmten und ausgepumpten Gebäuden sowie in sonstigen feuchten Räumen nicht einfach wieder ein! Es besteht eine erhebliche Gefahr von Stromschlägen und Kurzschlüssen.
Das gleiche gilt, wenn Sie elektrische Geräte, die der Wassereinwirkung ausgesetzt waren, wieder in Betrieb nehmen. Wir empfehlen dringend, elektrische Anlagen und Geräte durch eine Elektrofachkraft überprüfen zu lassen!
Nehmen Sie Ihre Heizung erst nach der Inspektion durch einen Fachmann in Betrieb.
Darf ich in vom Hochwasser gesperrte Straßen mit dem Auto fahren?
Nein, es besteht absolute Lebensgefahr.
Darf ich die Deiche während des Hochwassers betreten?
Nein, es besteht absolute Lebensgefahr. Betreten Sie keine Deiche und bitte halten Sie sich auch nicht unmittelbar hinter den Deichen auf.
Darf ich im Hochwassergebiet Trinkwasser trinken?
Das Hochwasser hat in Teilen Bayerns bei einzelnen Versorgungsanlagen das Trinkwasser beeinträchtigt.
Chlorung: Bei manchen Trinkwasseranlagen wird deshalb zur Abwehr von möglichen Gesundheitsgefahren das Wasser gechlort. Damit werden Krankheitserreger abgetötet, die durch das Hochwasser u.U. in das Trinkwasser gelangt sein können. Diese Chlorung ist gesundheitlich völlig unbedenklich, es verursacht lediglich eine leichte Geruchs- oder Geschmacksbeeinträchtigung.
Trinkwasserverbot und Abkochanordnung: Wenn eine Chlorung nicht ausreicht (oder aus technischen Gründen unmöglich ist), um den bei uns vorgeschriebenen hohen Sicherheitsstandard zu gewährleisten, kann es erforderlich werden, das Trinken von Trinkwasser zu verbieten und anzuordnen, daß Wasser nur im abgekochten Zustand getrunken werden darf. Über die Notwendigkeit des Abkochens werden die betroffenen Bürgerinnen und Bürger in geeigneter Weise (z.B. über den Rundfunk) informiert.
Trinkwasser darf erst dann wieder getrunken werden, wenn Trinkwasserverbot und Abkochanordnung aufgehoben wurden. In der Zwischenzeit sollte Mineralwasser oder Wasser aus einer anderen freigegebenen Zapfstelle verwendet werden.
In Zweifelsfällen rufen Sie bitte Ihr zuständiges Wasserwerk an, gegebenenfalls die Gemeinde. Auch die Gesundheitsabteilung am Landratsamt bzw. der kreisfreien Stadt gibt Ihnen über Telefon oder das jeweilige Internetangebot Auskunft.
Kann ich Wasser aus dem Wasserhahn trinken, wenn im Keller die Wasserleitungen überschwemmt sind?
Wenn keine behördliche Anordnung wie z.B. ein Trinkwasserverbot oder eine Abkochanordnung vorliegt, können Sie Wasser aus dem Wasserhahn auch dann trinken, wenn Wasserzähler und Trinkwasserleitungen im überfluteten Keller liegen. Trinkwasserleitungen sind dicht und stehen unter Druck.
Mein Heizölkeller steht voll Wasser. Was ist zu tun?
Den Keller leer zu pumpen ist erst dann sinnvoll, wenn das Hochwasser abgeflossen und der Grundwasserpegel ausreichend abgesenkt ist. Sind auf der Wasseroberfläche nur Ölschlieren erkennbar, kann das Wasser ohne weitere Maßnahmen ins Freie gepumpt werden - vorzugsweise in den nächsten Kanaleinlauf.
Bei einer deutlichen Ölschicht auf der Wasseroberfläche sollte das Abpumpen der Feuerwehr überlassen werden, die über Geräte verfügt, um Wasser und Öl zu trennen.
Gleiches gilt, wenn im Keller außer Öl auch andere wassergefährdende Stoffe wie z.B. Pflanzenschutzmittel, Rattengift und ähnliches gelagert wurden, oder wenn ölverunreinigter Schlamm möglicherweise nach Leerpumpen des Kellers zurückbleibt.
Bitte verwenden Sie kein Ölbindemittel ohne Absprache mit der Feuerwehr und achten Sie auf die ordnungsgemäße Entsorgung! Es erschwert das Abpumpen und kann Schäden an den Pumpen anrichten.
Nach dem Leerpumpen den Keller gut lüften.Öl, das in Bauteile aus Beton, Ziegel, Holz usw. eingedrungen ist, beeinträchtigt nicht deren Festigkeit.
Was tun bei Öldämpfen und Ölschlämmen im Haus?
Ausgelaufenes Heizöl verursacht erhebliche Geruchsbelastungen, die in der Regel jedoch keine gesundheitliche Gefährdung bedeuten. Von einem längeren Aufenthalt in unbelüfteten Räumen, insbesondere Kellerräumen, raten wir jedoch ab.
Was ist zu tun?
- Nicht rauchen, kein offenes Feuer!.
- Lüften mit starkem Luftaustausch.
- Öl absaugen (in der Regel nur durch Fachkräfte möglich!).
- Ölbindemittel, Emulgatoren sollten nur zur Beseitigung kleinerer Rückstände und zur abschließenden Reinigung in Gebäuden verwendet werden.
Bitte beachten Sie: Beim Einsatz von Ölbindemitteln ist in geschlossenen Räumen Brand- und Explosionsgefahr nicht auszuschließen. Falls Sie derartige Mittel einsetzen wollen, schalten Sie die örtliche Feuerwehr ein.
Was tun bei Ölrückständen in Garten und Feld?
Häufig wird in den Bereichen, die vom Hochwasser überflutet waren, Hof und Garten mit einem dünnen Ölfilm überzogen sein.
Im allgemeinen werden nur geringe Ölmengen in die oberste Bodenschicht eingedrungen sein, die bis zum Herbst abgebaut sein dürften. Sie werden keine dauerhafte Nutzungseinschränkung verursachen.
Ist der Boden aber erkennbar mit Öl getränkt oder mit einer dicken Ölschlammschicht bedeckt, sollten Sie sich mit Ihrem Landratsamt, Ihrer kreisfreien Stadt bzw. dem Amt für Landwirtschaft über einen Abtrag des belasteten Bodens und die Art seiner Entsorgung abstimmen.
Gartenböden sollen aber in regelmäßigen Abständen - etwa alle 2-3 Wochen - 5 bis 10 cm tief umgegraben werden, um für ausreichende Luftzufuhr zu sorgen; zur Beschleunigung des Abbaus von Mineralöl können Hilfsstoffe (z.B. Biocrack) eingesetzt werden.
Gras, Grünfutter sind als Restmüll zu entsorgen und eignen sich nicht zum Kompostieren.
Komposthaufen: der Komposthaufen sollte umgesetzt werden, der kontaminierte Kompost in diesem Jahr nicht mehr in den Boden eingearbeitet werden.
Sandkästen, Kinderspielplätze: sichtbar verunreinigter und nach Öl riechender Sand muß ausgetauscht werden.
Gartenteiche: bei einem dünnen Ölfilm auf dem Gartenteich kann der Abbau durch Zugabe von Biocrack beschleunigt werden. Falls Öl auf dem Wasser aufschwimmt, muß es von der Feuerwehr oder dem Technischen Hilfswerk abgepumpt werden. Danach ist der Teich zu reinigen und neu zu befüllen.
Was tun mit ölverseuchten Hausabfällen?
Nach der Überschwemmung können Fußbodenbeläge, Holzverkleidungen, Estrich, Putz und andere saugfähige Bauteile sowie Hausrat durch Öl belastet sein. Sie können in der Regel als Sperrmüll entsorgt werden. Weitere Auskünfte kann Ihnen der Abfallberater des Landratsamtes bzw. der kreisfreien Stadt oder Gemeinde erteilen.
Ist nach dem Hochwasser eine Massenentwicklung von Mücken zu erwarten; was kann man dagegen tun?
Das ablaufende Hochwasser und das zurückgehende Grundwasser lassen in den Überschwemmungsflächen der Flüsse stark vernäßte Flächen mit vielen Pfützen und Tümpeln zurück. Herrschen in dieser Zeit sommerliche Temperaturen, so entwickeln sich darin in wenigen Tagen Stechmücken, die zwar die Gesundheit der Bewohner nahegelegener Siedlungen nicht gefährden, sie aber durch ihre außergewöhnlich hohe Zahl doch sehr belästigen können. Nur die Mückenweibchen, die für die Entwicklung ihrer Eier auf Blut angewiesen sind, stechen Warmblüter.
Um eine Belästigung in den Wohnungen zu vermeiden, empfiehlt es sich, als völlig harmloses Mittel Mückengaze oder -gitter (z.B. von Baumärkten) vor den Fenster- und Türöffnungen anzubringen. Die Insekten können damit praktisch vollständig aus den Wohnräumen ferngehalten werden.
Besonders in den Dämmerungsstunden ist es ratsam, sich in den Überschwemmungsflächen und den angrenzenden Wohngebieten nur so lang wie nötig im Freien aufzuhalten. Lange Bekleidung mindern die Erfolgschancen der Stechmücken. Zusätzlich sind an unbedeckten Körperteilen Mückenabwehrstoffe zum Einreiben oder Sprühen hilfreich.
Welche Versicherung zahlt in welchem Fall?
Die wichtigste Frage nach dem Rückgang des Hochwassers gilt der Schadensregulierung. Bei Schäden an Wohngebäuden, Häusern und deren Inventar durch z. B. Starkregen, Überschwemmungen oder Hochwasser tritt, wenn abgeschlossen, die Elementarschadenversicherung ein.
Verbraucherzentrale Bayern: Versicherungsschutz für Elementarschäden
Hochwasserschäden am Haus - das sollten Sie jetzt tun
Wenn das Wasser weicht, werden die Schäden am Haus erst wirklich sichtbar. Was Betroffene von Hochwasser und Starkregenereignissen jetzt tun sollten, damit es keinen Ärger mit der Versicherung gibt.
Verbraucherzentrale Bayern: Hochwasserschäden am Haus
Wird es staatliche Soforthilfen geben?
Trotz aller Vorkehrungen kam es durch die langanhaltenden Regenfälle und die dadurch verursachten Überflutungen und Hochwasser in Bayern zu verheerenden Schäden. Daher stellt die Staatsregierung zur Linderung der akuten Notlage und zur Beseitigung der entstandenen Schäden in einem ersten Schritt einen Finanzrahmen von bis zu 100 Mio. Euro bereit.
Für Betroffene im Freistaat Bayern stehen folgende Soforthilfen des Staatsministeriums der Finanzen und für Heimat zur Verfügung:
StMI: Soforthilfe der Staatregierung
Was tun, wenn man einen Tierkadaver findet?
Bei Hochwasser komme auch Wildtiere ums Leben.
Bei zurückgehendem Hochwasser wird man Kadaver finden.
Insbesondere wird man Rehe und Rehkitze finden.
Sollt ein Kadaver gefunden werden:
- Nicht anfassen (eigener Gesundheitsschutz geht vor)
- Zuständigen Jagdpächter verständigen (sofern bekannt)
- Ansonsten den Fund beim örtlichen Landratsamt / Polizeidienststelle mit Angabe des Fundortes melden.
Durch die Meldung wird ein wichtiger Beitrag zum Gesundheitsschutz geleistet, da von den Kadavern eine Gesundheitsgefährdung ausgeht
Gibt es Grenzwerte, die bei Innenraumluftmessungen als gesundheitliches Kriterium für Sanierungs- oder Abbruchentscheidungen herangezogen werden können?
Eine Bewertung von Raumluftbelastungen unter toxikologischen Gesichtspunkten kann anhand der Richtwerte der Ad-hoc-AG Innenraumluftrichtwerte am Umweltbundesamt erfolgen. Diese stellen keine rechtlich verbindlichen Grenzwerte dar, sondern definieren empfohlene Handlungsschwellen (Richtwert I bzw. II) für Vorsorgemaßnahmen bzw. Gefährdungsabwehr. Ihr Gebrauch liegt Einzelfall-bezogen im Ermessen der Betroffenen bzw. Eigentümer, wobei ggf. baurechtliche Gegebenheiten zu beachten sind.
Auch bei Geruchsbelästigungen sind nicht toxisch bedingte gesundheitliche Effekte denkbar, für die es allerdings keine Dosis-Wirkungsbeziehungen und damit auch keine Richtgrößen gibt. Es kann daher nur pauschal empfohlen werden, heizölbedingte geruchliche Auffälligkeiten nach Möglichkeit gering zu halten.
Die Entscheidungsfindung, in welchem Umfang ein Hochwasser geschädigtes Haus saniert oder ggf. sogar abgerissen werden muss, ist eine komplexer Prozess, bei der eventuell gemessene Raumluftwerte nur einen Teilaspekt darstellen. Aus gesundheitlicher Sicht sollten die Raumluftrichtwerte der Ad-hoc-AG eingehalten werden. Deren Einhaltung gewährleistet allerdings nicht notwendigerweise das Ausbleiben von Geruchsbelästigungen. Vor einschneidenden Maßnahmen sollte durch Baufachleute beurteilt werden, inwieweit im Einzelfall z. B. Lüftungseinrichtungen, das Abdichten belasteter Kellerräume und/oder Sanierungsmaßnahmen des Mauerwerks ausreichend sind.
Zur immer wieder gestellten Frage, ob von Luftmessungen auf Mauerwerksbelastungen und umgekehrt geschlossen werden kann, liegen keine gesicherten Kenntnisse vor.
Richtwerte der Ad-hoc-AG Innenraumluftrichtwerte am Umweltbundesamt
Darf man in Badeseen in den betroffenen Gebieten baden?
Aufgrund der starken Regenfälle vor einigen Tagen ist es bei einigen Badestellen in Bayern zu Ein- und Abschwemmungen sowie Überflutungen gekommen. Dadurch kann die Wasserqualität negativ beeinträchtigt werden. Auch herumtreibende Gegenstände können eine Gefährdung darstellen. Die Bevölkerung wird vor Ort durch das zuständige Gesundheitsamt über die Situation informiert. Wenn absehbar ist, dass eine Badestelle wieder genutzt werden kann, wird eine mikrobiologische Kontrollprobe untersucht werden. Sind die mikrobiologischen Werte dann wieder in Ordnung, wird die Badestelle durch die Behörde vor Ort wieder offiziell freigegeben. Nähere Information erhalten Sie beim zuständigen Gesundheitsamt.
Müssen Lagerbehälter für Flüssigkeiten (z.B. Heizöl) in überschwemmten Gebieten überprüft werden?
In Überschwemmungsgebieten müssen oberirdische, aber auch unterirdische Lagerbehälter für wassergefährdende Flüssigkeiten (z.B. Heizöltanks) auftriebssicher aufgestellt werden. Entlüftungsleitungen müssen soweit hochgeführt werden, daß kein Wasser eindringen kann und die Leitung nicht beschädigt werden kann.
Ist der Behälter nicht gegen Auftrieb gesichert, kann er bei einer Überschwemmung "hochgehoben" werden. Dabei können die Leitungen abknicken oder abreißen und dadurch undicht werden. Auch unterirdisch gelagerte Behälter können "hochgehoben" werden, wenn das sie überdeckende Erdreich als Gegengewicht nicht ausreicht.
Eigentümern von oberirdischen Lagerbehältern wird dringend empfohlen, falls die Behälter nicht gegen Auftrieb geschützt waren und nach Ablaufen des Hochwassers noch Intakt erscheinen, diese von einem Sachverständigen überprüfen zu lassen. Die Behälter müssen baldmöglichst gegen Auftrieb geschützt und zu kurze Belüftungsleitungen ausreichend verlängert werden.
Eigentümer von unterirdischen Lagerbehältern wird geraten, diese ebenfalls von einem Sachverständigen überprüfen zu lassen, auch wenn diese gesetzlich prüfpflichtigen Behälter erst vor kurzem überprüft worden sind, falls Hebungen des Geländes über dem Behälter sichtbar sind, oder im Domschacht des Behälters Risse oder andere Hinweise auf eine Hebung zu erkennen sind, oder aus einem anderen Grund Zweifel daran bestehen, daß die Behälter und zugehörigen Rohrleitungen intakt sind. Auch diese Behälter müssen nachträglich gegen Auftrieb geschützt und Belüftungsleitungen ggf. verlängert werden.
Bei der Suche nach einem Sachverständigen sowie Firmen, die Behälter gegen Auftrieb schützen und Belüftungsleitungen verlängern können, hilft die örtlich zuständige Kreisverwaltungsbehörde.
Wie entsorge ich meine Abfälle aus Hochwasserereignissen?
In Folge von Hochwasser fallen kurzfristig große Mengen Abfälle an, die teilweise verunreinigt sind. Mögliche Verunreinigungen sind Schlamm, Schimmel, Fäkalien, Mineralöle, Treibstoffe usw. Eine möglichst schnelle Entsorgung der Abfälle ist nicht zuletzt auch aus hygienischen Gründen und mit Blick auf den Gesundheits- und Umweltschutz wichtig.
Das Bayerische Landesamt für Umwelt gibt aus seiner Internetseite https://www.lfu.bayern.de/abfall/hochwasser/index.htm Hinweise zu:
- Sandsäcken
- Umgestürzten Abfalltonen, aufgegangene gelbe Säcke
- Größere Mengen Bauschutt
- Bodenmaterial mit Heizöl
- Lebensmittel die nicht mehr verzehrtauglich sind
- Problemabfälle
- Mähgut
- Sperrmüllgemisch
Verhaltenshinweise bei Hochwasser
FOLGEN SIE DEN ANWEISUNGEN DER EINSATZKRÄFTE!
Verhalten bei Hochwasser: im Haus / in der Wohnung
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Rückstauklappen überprüfen vor dem Hochwasser. Nicht im Keller während des Hochwassers aufhalten.
- Fenster und Türen sowie Abflussöffnungen abdichten.
- Elektrische Geräte und Heizungen in Räumen, die volllaufen können, abschalten. Achtung Stromschlaggefahr! Den Strom ggf. komplett abschalten.
Verhalten bei Hochwasser: im Auto
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Achtung! Tiefgaragen können bei Hochwassergefahr zu tödlichen Fallen werden.
- Fahren Sie nicht durch überflutete Straßen. Wasser im Motorraum macht viel kaputt. Der Katalysator zerspringt bei plötzlicher Abkühlung durch Wasser.
- Beachten Sie in jedem Fall die Anweisungen und Absperrungen der Einsatzkräfte.
Menschen zuerst
- Erst alle Menschen in Sicherheit bringen. Besonders auf Kinder, Kranke und Senioren achten.
- Sachwerte sind zweitrangig.
Nicht leichtsinnig sein
- Bereits bei beginnender Überflutung sind Keller/Tiefgaragen lebensgefährlich (Ertrinken/Stromschlag)!
- Keine Rettungsversuche ohne Hilfe von anderen
- Uferbereiche nicht betreten
Bleiben Sie von hochwasserführenden Gewässern fern, gehen Sie nicht ans Ufer, gehen Sie nicht auf oder unmittelbar hinter Deiche und vermeiden Sie Überquerungen, besonders bei kleinen Brücken.
- Hochwasserführende Gewässer nicht mit Privatbooten befahren.
Vorsicht im Straßenverkehr
- Umleitungen/Absperrungen beachten
- Autos nicht mehr starten, wenn Wasser bis Ölwanne/zum oberen Reifenende reicht
Ansprechpartner vor Ort
Katastrophenschutz
Katastrophenschutz ist eine staatliche Aufgabe in der Zuständigkeit der Länder, die in Bayern von den Katastrophenschutzbehörden wahrgenommen wird. Katastrophenschutzbehörden, z.B. im Hochwasserfall sind die Kreisverwaltungsbehörden, also Landratsämter und kreisfreie Städte, die Regierungen sowie das Bayerische Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration.
Wasserwirtschaft
17 Wasserwirtschaftsämter sind als technische Fachbehörden auf der unteren staatlichen Verwaltungsebene für die Unterstützung und Beratung der Regierungen und Kreisverwaltungsbehörden beim Vollzug der wasserwirtschaftlichen Aufgaben zuständig. Im Hochwasserfall sind sie Ansprechpartner für staatliche Stellen, Kommunen, Unternehmen und auch für Bürgerinnen und Bürger.
Die Wasserwirtschaftsämter kümmern sich im Hochwasserfall um die
Hochwasservorhersage, den Hochwassernachrichtendienst, die fachliche Beratung der Katastrophenstäbe und der Deichverteidigung vor Ort sowie um die Steuerung, Sicherung und Überwachung der staatlichen Hochwasserschutzanlagen und der Hochwasserrückhaltebecken.
Unterrichtsausfälle aufgrund von Hochwasser
Starke Regenfälle in Bayern können es kurzfristig notwendig machen, den Schulunterricht
in einzelnen oder mehreren Regionen ausfallen zu lassen. Das Bayerische Kultusministerium stellt aktuelle Informationen zur Verfügung.
zur Liste der Unterrichtsausfälle
Verkehrsbehinderungen
Die Seite BayernInfo informiert über die aktuelle Verkehrslage und über
Behinderungen/Sperrungen aufgrund von Hochwasser.
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