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Kommunen - Vor dem Hochwasser

Flusslandschaft

Die Möglichkeiten der Kommunen, ein Hochwasserrisikomanagement zu etablieren, sind vielfältig. Folgende Handlungsanleitung gibt einen umfassenden Überblick über die beteiligten Planungsebenen, Zuständigkeiten und Maßnahmen. Die Deutsche Vereinigung für Wasserwirtschaft, Abwasser und Abfall e. V. (DWA) unterstützt Kommunen ganz praktisch mit ihrem Audit Überflutungsvorsorge, das mit erfahrenen Fachleuten (Auditoren) Stand und Grenzen der vorhandenen Hochwasservorsorge ermittelt und Städte und Gemeinden dabei unterstützt, sich gegen Hochwasser zu wappnen.

Neben der praxisnahen Hilfe beispielsweise durch Audits können sich Kommunen auch finanzielle Unterstützung durch den Freistaat Bayern sichern. Eine umfassende Übersicht zur Förderung wasserwirtschaftlicher Vorhaben finden Sie auf der Internetseite des Bayerischen Umweltministeriums. Förderangebote des Freistaats für Maßnahmen zur Reduzierung des Hochwasserrisikos finden Sie zudem im Infoblatt zum Sonderprogramm „Integrale Konzepte zum kommunalen Sturzflut-Risikomanagement“ ab Seite 14 unter Punkt C.

Informations-SymbolInformieren Sie sich und Ihre Bürgerinnen und Bürger

Nur wer sein eigenes Risiko kennt, kann sich auf den Hochwasserfall vorbereiten. Daher sollten Städte und Gemeinden ihre Bürgerinnen und Bürgern über Hochwassergefahren aufklären, indem zum Beispiel Hochwasserkarten in kommunalen Mitteilungen oder auf Informationsflächen im Rathaus veröffentlicht werden. Weiterhin können Sie über die Möglichkeiten der Eigenvorsorge informieren.

Hochwassergefahren gehen meist von Fließgewässern aber auch von Starkregen und hohen Grundwasserständen aus. Im UmweltAtlas Bayern werden die amtlichen Überschwemmungsgebiete dargestellt und Hinweise zu wassersensiblen Bereichen sowie  hohen Grundwasserständen gegeben. Im folgenden Kartendienst können Sie sich mit Hilfe der Standortauskunft darüber informieren, in welchen Gebieten mit sogenannten Wassergefahren gerechnet werden muss.
Aktivieren Sie hierzu die Standortauskunft (über das Standortsymbol neben der Suche). Geben Sie im Suchfeld eine Adresse ein oder wählen Sie in der Karte einen Ort aus und erstellen Sie die Auskunft als PDF-Datei.

Die in der Karte eingefärbten Flächen haben folgende Bedeutung:

  • dunkelblau (HQhäufig): Flächen, die vergleichsweise häufig überschwemmt sein können, etwa einmal alle fünf bis 20 Jahre
  • mittelblau (HQ100): Flächen, die statistisch gesehen einmal in 100 Jahren oder häufiger überschwemmt werden
  • hellblau (HQextrem): Flächen, die statistisch gesehen deutlich seltener als ein HQ100 auftreten. Hierfür wird in der Regel der 1,5-fache Abfluss eines hundertjährlichen Hochwassers angesetzt. Dieses Szenario liefert auch Hinweise darauf, welche Gebiete beim Überschreiten des Schutzniveaus von bestehenden Hochwasserschutzanlagen überflutet sein können.

Informations-SymbolBerücksichtigen Sie Hochwassergefahren in der Bauleitplanung

Nicht in überschwemmungsgefährdeten Gebieten zu bauen, ist der wirksamste Schutz gegen Hochwasser. Das Wasserhaushaltsgesetz schreibt deshalb ein Bauverbot innerhalb dieser Gebiete vor. Im Informationsdienst Überschwemmungsgefährdete Gebiete (IÜG) können sich Kommunen darüber informieren, ob und welche Bereiche Ihrer Gemeinde in einem solchen festgelegten Überschwemmungsgebiet liegen.

Da es keinen 100-prozentigen Schutz vor Hochwasser gibt, sollten Kommunen aber auch in potenziellen Überschwemmungsgebieten frühzeitig in der Bauleitplanung für eine angepasste Nutzung sorgen, um Hochwasserschäden so gering wie möglich zu halten – selbst wenn diese Gebiete durch Hochwasserschutzanlagen geschützt werden. Denn auch dort besteht das Risiko, dass es bei extremem Hochwasser zur Überflutung dieser oft stark bebauten Flächen und damit zu großen Schäden kommt. Besonders kritische Infrastrukturen wie Kindergärten, Schulen, Seniorenhäuser oder Einrichtungen des Katastrophenschutzes sollten Sie zudem in der Planung aus überschwemmungsgefährdeten Bereichen fernhalten und bereits bestehende Anlagen besonders schützen. Zusätzlich können Kommunen im Bebauungsplan entsprechende Festsetzungen treffen wie Höhenvorgaben oder andere bauliche Vorsorgemaßnahmen. Dadurch können die zukünftigen Hauseigentümer vor hohen finanziellen Belastungen im Ereignisfall oder vor teuren späteren Nachrüstungen geschützt werden.

Auch Schäden durch die zunehmenden Starkregenereignisse sollten in der Bauleitplanung berücksichtigt werden. Das kann zum Beispiel erfolgen durch Vorgaben zur unterschiedlichen Höhenlage von Hauseingängen, Grünflächen und Straßen, zu Abflusskorridoren oder zur Nutzung von Grünflächen zum Rückhalt von Wasser. Die Arbeitshilfe „Hochwasser- und Starkregenrisiken in der Bauleitplanung“gibt viele nützliche Hinweise und ermöglicht mithilfe eines Fragebogens eine Risikoeinschätzung und Bewertung möglicher kommunaler Vorsorgemaßnahmen im geplanten Baugebiet.

Weitere nützliche Tipps für Stadt- und Landschaftsplaner finden Sie in diesem Webangebot. Als Ansprechpartner für Fragen stehen den Kommunen zudem die Bayerischen Wasserwirtschaftsämter zur Verfügung. Umfangreiche Informationen und zahlreiche Beispiele für Maßnahmen zur Hochwasservorsorge sind im Praxisratgeber „Hochwasserschutz für Kommunen“ des Bayerischen Gemeindetages aufbereitet.

Informations-SymbolGestalten und pflegen Sie die Gewässer dritter Ordnung naturnah

FlussaueDie kleinen Gewässer machen in Bayern rund 92.000 Kilometer des zirka 100.000 Kilometer langen Wassernetzes aus. Für den Schutz, die Pflege und Entwicklung dieser Gewässer dritter Ordnung sind nach dem Bayerischen Wassergesetz die Gemeinden verantwortlich. Im Hochwasserfall spielen kleine Gewässer eine wichtige Rolle bei der Verteilung des Wassers. Ist ihr Flusslauf „verstopft“ und gibt es zudem keine hinreichenden (natürlichen) Rückhalteräume, kommt es zu Schäden durch Überschwemmungen. Bei Starkregen können diese aufgrund sehr hoher Fließgeschwindigkeiten und einer nur sehr kurzen Vorwarnzeit besonders heftig ausfallen, wie die Sturzflut in Simbach im Jahr 2016 gezeigt hat. Laut den gesetzlichen Vorgaben aus dem Wasserhaushaltsgesetz sollten Städte und Gemeinden auch im Sinne ihrer Bürgerinnen und Bürger Überschwemmungsgebiete in ihrer Funktion als natürliche Rückhalteräume erhalten oder reaktivieren, insbesondere in den Auen und in unmittelbarer Gewässernähe. Als Naherholungsgebiete können solche natürlichen oder naturnahen Rückhalteräume die Lebensqualität Ihrer Bürgerinnen und Bürger verbessern und damit die Attraktivität Ihrer Kommune erhöhen.

Die Gewässer-Nachbarschaften unterstützen die Kommunen in Bayern bei der Unterhaltung ihrer Gewässer. Einmal im Jahr wird auf Landkreisebene ein Nachbarschaftstag durchgeführt. Die Kommunen erhalten dort Informationen rund um die Gewässerunterhaltung und können sich mit anderen hier tätigen Personen austauschen. Durch die Teilnahme wird den Kommunen in bestimmten Fällen ein höherer Fördersatz zuteil. Zudem unterstützt der Freistaat Bayern die Kommunen bei ihren Aufgaben an Gewässern dritter Ordnung durch die Förderung wasserwirtschaftlicher Vorhaben.

Informations-SymbolSchützen Sie Ihre Kommune mit technischen Schutzmaßnahmen

FlussaueTechnische Hochwasserschutzmaßnahmen an Gewässern dritter Ordnung sind ein weiteres Mittel des Hochwasserschutzes, wenn die Wasserrückhaltung in der Fläche allein nicht mehr ausreicht. Um Gebäude und hochwertige Infrastruktur vor Hochwasser zu schützen, können Kommunen auf eine Reihe von Maßnahmen zurückgreifen. Hierzu zählen:

  • eine Verbesserung des Abflussvermögens
  • eine Umleitung von Hochwasser über Flutmulden
  • die Errichtung von Hochwasserdeichen und/oder Mauern
  • der Bau von Hochwasserrückhaltebecken
  • eine Kombination von Gewässerausbau und Hochwasserrückhaltebecken
  • Objektschutz durch bauliche Maßnahmen an den Gebäuden

Technischer Hochwasserschutz an großen Gewässern (erster und zweiter Ordnung) ist die Aufgabe des Freistaates Bayern.

Kommunen können sich aktiv bei Planung, Umsetzung und Unterhaltung einbringen.

Weiterführende Informationen zum technischen Hochwasserschutz finden Sie unter dem Menüpunkt Technischer Hochwasserschutz.

Informations-SymbolErstellen Sie Alarm-, Einsatz- und Meldepläne

Im akuten Hochwasserfall muss schnell gehandelt werden. Das gelingt nur dann reibungslos, wenn Kommunen bereits im Voraus klare Zuständigkeiten und Abläufe festgelegt haben. Städte und Gemeinden sollten daher Alarm-, Einsatz- und Meldepläne für die Einsatzkräfte aufstellen. Die Hochwassermarken der Meldepläne sind nach jedem Hochwasser fortzuschreiben. Regelmäßige Katastrophenübungen für die lokalen Rettungskräfte automatisieren die Abläufe und bereiten auf den Ernstfall vor. Außerdem sollte eine Übersicht über sensible Einrichtungen vorliegen wie Schulen, Krankenhäuser oder Pflegeeinrichtungen, denen im Hochwasserfall besondere Hilfe geleistet werden muss.

Die Arbeitshilfe zur Aufstellung bzw. Fortschreibung von Alarm- und Einsatzplänen des Bayerischen Innenministeriums sowie das Muster „Gemeindlicher Meldeplan mit Alarm- und Einsatzplan (XLSX)“ bieten Hilfestellung bei der Erarbeitung der Pläne.

Informations-SymbolBeteiligen Sie sich aktiv am Hochwasserrisikomanagement in Bayern

Bildschirminhalt zum IÜGBayern setzt das europaweite Hochwasserrisikomanagement konsequent um. Bei der Aufstellung der Hochwasserrisikomanagement-Pläne beschreiben alle Akteure, welche Maßnahmen sie in einem Flusseinzugsgebiet in den kommenden sechs Jahren planen, um die Hochwasserrisiken zu minimieren. Der hierfür nötige Planungsprozess bietet die Chance, die von Hochwasser ausgehenden Risiken auszuwerten, mit passenden Maßnahmen darauf zu reagieren und so diese Risiken wirksam zu verringern. Kommunen sollten sich aktiv an der Erstellung der Pläne beteiligen. Der Planungsprozess wird durch die Wasserwirtschaftsämter organisiert und durch die Kreisverwaltungsbehörden (in ihrer Zuständigkeit als Katastrophenschutzbehörden) unterstützt. Diese stehen den Städten und Gemeinden in Fragen des Hochwasserrisikomanagements beratend zur Seite und leisten Unterstützung bei der Auseinandersetzung mit den Hochwassergefahren- und Hochwasserrisikokarten. Diese Karten sind die Grundlage für eine erste Risikobewertung und für die Auswahl geeigneter Maßnahmen zur Reduzierung des örtlichen Hochwasserrisikos. Die Auswahl von Maßnahmen erfolgt im Rahmen der gemeindlichen Zuständigkeiten.

Die Handlungsanleitung zur Erarbeitung von Hochwasserrisikomanagement-Plänen des Bayerischen Landesamtes für Umwelt zeigt auf, welchen Beitrag die staatlichen Fachstellen zur Aufstellung der Hochwasserrisikomanagement-Pläne leisten und wie die Städte und Gemeinden in den Planungsprozess eingebunden werden können. Eine kurze und leicht verständliche Beschreibung finden Sie im Infoblatt Hochwasserrisikomanagement-Pläne.

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